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Benjamin Raschke
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Frage von Dr. Heiko Z. •

Reduktion der Tierversuche in Brandenburg – doch nur Wahltaktik, ohne Bezug zum Koalitionsvertrag

Sehr geehrter Herr Raschke, danke für Ihre ausführliche Antwort vom 24. März. Lassen Sie uns Ihre Argumentation im Faktencheck prüfen. 1. Aus dem §3(9) des BbgHG eine generelle Reduktionsstrategie für Tierversuche ableiten zu wollen, zeugt von wenig Sachlichkeit. Alle von LAVG untersagten und behinderten Tierversuche finden außerhalb des Geltungsbereiches des BbgHG statt. Wollen Sie das bitte erneut prüfen?
2. Der Brandenburger Koalitionsvertrag enthält entgegen Ihrer Aussagen eben keine Reduktionsstrategie zu Tierversuchen. Das formulierte Ziel „Die Weiterentwicklung von tierversuchsfreier Forschung in Brandenburg wird unterstützt“ ist ehrenwert. Wie wurde dieses Ziel konkret umgesetzt? Welche konkreten Ergebnisse wurden dabei erzielt?
3. Sie sprechen von einer Brandenburger 4-R-Strategie. Wann wurde diese im demokratischen Dialog mit den Beteiligten entwickelt, publiziert und mit welchen Maßnahmen bisher konkret umgesetzt? Herzlichen DANK. Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Dr. Z.,

haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zum Thema.

Lassen Sie mich vorab versichern, dass ich an einem konstruktiven Austausch zum Thema interessiert bin. In diesem Sinne ist auch meine erneute Antwort auf Ihre Fragen aufzufassen und nicht wie unterstellt als Wahltaktik.

Das LAVG prüft Tierversuchsvorhaben auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes. Das Brandenburger Hochschulgesetz steht nicht im Zusammenhang mit Prüfung der Tierversuchsvorhaben ihres Unternehmens und wurde von mir auch nicht zum Ausdruck gebracht. Die Entscheidung des LAVG zu den Tierversuchsvorhaben für Ihr Unternehmen liegen mir nicht vor. Eine Begründung zur Ablehnung einzelner Vorhaben kann Ihnen sicherlich da LAVG geben. Die Entscheidungen des LAVG sind Einzelentscheidungen und stehen nicht im Zusammenhang mit einer generellen Reduktionsstrategie von Tierversuchen in Brandenburg.

Das Brandenburger Hochschulgesetz ist einer von weiteren Bausteinen, welche die Durchführung von Tierversuchen zur Forschung, Fort- und Weiterbildung und vor allem die Entwicklung von alternativen tierversuchsfreien Methoden in Brandenburg beeinflussen und weiterentwickeln, wie es im Koalitionsvertrag als Reduktionsstrategie formuliert wurde. Im Zuge dessen werde ich mich auch mit einer Anfrage an die Landesregierung zum aktuellen Stand der Forschungsfinanzierung und der Entwicklung tierversuchsfreier Methoden erkundigen.

In meiner Antwort bezog ich mich nicht auf eine 4-R-Strategie in Brandenburg. Brandenburg hat meines Wissens nach keine 4-R-Strategie. Vielmehr handelt es sich hier um die Grundsatzerklärung der Max-Planck-Gesellschaft von 2016.

Mit freundlichen Grüßen

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