Reduktion der Tierversuche in Brandenburg – nur Wahltaktik oder ernst gemeinter Paradigmenwechsel
Sehr geehrter Herr Raschke, in Brandenburg bestimmen aktuell Verbote und Einschränkungen das behördliche Vorgehen bei der Prüfung und Genehmigung von Tierversuchen (Nachweise: 2347-06-2023-27/28/31/33/37/40/44/51-G).
Dieser Paradigmenwechsel im Tierschutz, begonnen vor wenigen Monaten, wurde zuvor weder mit den Brandenburger Koalitionspartnern, SPD und CDU, abgestimmt, noch sind die Betroffenen (Krankenhäuser, Medizintechnik- und Pharmaindustrie und deren Dienstleister) informiert und einbezogen worden.
1. Was unternehmen Sie, den Paradigmenwechsel im Tierschutz und dessen Hintergründe in den öffentlichen Dialog zu bringen?
2. Welche konkreten Dialogangebote an die Beteiligten haben Sie bereits unternommen und welche planen Sie für die nächsten Wochen?
3. Welche Maßnahmen einer Brandenburger 4-R-Strategie haben Sie bisher veranlasst und welche Schlussfolgerung haben Sie daraus gezogen?
Sehr geehrter Herr Dr. Z.,
haben Sie vielen Dank auch für diese Anfrage, welche sich mit den vorhergehenden Anfragen teils überschneidet.
Wie in unserem Gespräch im Januar deutlich wurde, sehen Sie den Paradigmenwechsel in einer strengeren Prüfung von Tierversuchsreihen Ihres Unternehmens. Jeder Tierversuchsantrag ist eine Einzelfallentscheidung, welche von der zuständigen Behörde – in Brandenburg dem LAVG – auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen getroffen wird. Tierversuche sind grundsätzlich nur zulässig, wenn sie aufgrund eines definierten Zwecks unerlässlich sind (TierSchG §7a Abs. 1) und bestimmte Grundsätze (§7a Abs. 2), wie z.B. Alternative Methoden stehen nicht zur Verfügung gegeben sind. Bei Einzelfallentscheidungen kommt es auf die jeweiligen Antragsunterlagen an. Diese sind mir nicht bekannt.
Einen echten Paradigmenwechsel haben wir mit der Änderung des Hochschulgesetzes im März 2024 geschafft. Dies garantiert nun ein Recht auf ein tierversuchsfreies Studium. Es schreibt zudem vor, Tierversuche in Lehre und Forschung weiter zu reduzieren. Dieses Gesetzesvorhaben ist eine Umsetzung des Koalitionsvertrages, welche in drei Ausschusssitzungen unter Beteiligung von Vertreter*innen von Verbänden und Vereinen und in zwei Plenarlesungen diskutiert wurde und auf den üblichen Wegen kommuniziert wurde.
Es ist zugleich ein entscheidender Schritt zur Umsetzung der 4-R-Strategie (reduce, refine, replace, responsibility).
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Raschke