Frage an Benjamin Bräuer von Dr. Bruno K. bezüglich Gesundheit
Seit über 20 Jahren dulden die politisch Verantwortlichen die verfassungsrechtlich unzulässige Benachteiligung männlicher Mitbürger bei der Hautkrebsfrüherkennung, da Männer erst ab 45 in die gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung einsteigen dürfen, während Frauen schon ab 30 diese Leistung in Anspruch nehmen dürfen, obwohl nach dem Krebsatlas des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg Männer stärker von Hautkrebsbetroffen sind als Frauen. Der Gemeinsame Ausschuss der Krankenkassen und Ärzte, die die Einstiegsaltersgrenzen dem Gesetzgeber vorschlagen, dass diese Ungleichbehandlung keine wissenschaftlichen Hintergründe hat. Werden Sie sich aktiv für ein verfassungskonforme, gleichberechtigte gesetzliche Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer einsetzen?
Sehr geehrter Dr. Köhler,
Ich werde versuchen, ihre beiden Fragen zur Krebsfrüherkennung zusammen zu beantworten:
Die Politik hat keinen Einfluss auf die genaue Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Krebsfrüherkennungsprogramms in der gesetzlichen Krankenversicherung. Über den Leistungskatalog entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem die Krankenkassen, die Ärzteschaft und mitberatend auch Patienten und Selbsthilfegruppen vertreten sind.
Dagegen ist es Aufgabe der Politik und sehe ich auch als meine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass unser Gesundheitssystem langfristig finanziell in der Lage sein wird, allen Bürgern unabhängig von ihrem Einkommen die bestmögliche ärztliche Versorgung und Vorsorge zu gewährleisten. Im Moment werden Vorsorgemaßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen aus Finanzierungsgründen eher gestrichen als ausgebaut - in meinen Augen eine gefährliche Tendenz. Wir Grüne wollen dieser Entwicklung entgegenwirken, vor allem in dem wir unser Gesundheitssystem durch eine Bürgerversicherung nachhaltig finanziell absichern.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Bräuer