Frage an Benedikt Hauser von Christian G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Herr Hauser,
ich bin Wähler in Ihrem Stimmbezirk und interessiere mich dafür, welche politische Linie Sie bezüglich des Nichtraucherschutzes in NRW im Landesparlament vertreten werden.
Das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW) ist Anfang 2008 in Kraft getreten. Wenig später haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Urteil (BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.7.2008) entschieden, dass es rechtmäßig sei, ein striktes Rauchverbot für alle Lokale zu erlassen. Wenn hingegen, so die Richter, Ausnahmen gestattet werden (wie z.B. das Rauchen in separaten Räumen), so müssen Ausnahmen vom Rauchverbot auch für ganze Betriebe möglich sein, die sonst unzulässig benachteiligt werden. Im Zuge dieses Urteils wurde das NiSchG NRW, das bereits zahlreiche Ausnahmen beinhaltete, im Jahr 2009 novelliert und zusätzlich sogenannte Rauchergaststätten offiziell als Ausnahmen anerkannt. Die Interessensvertretung des Gastgewerbes (DEHOGA) nennt auf ihrer Webseite das NiSchG NRW "das liberalste Rauchverbotsgesetz Deutschlands".
Im Saarland wurde Anfang 2010 mit Stimmen der FDP, CDU und Grünen ein Nichtraucherschutzgesetz erlassen, das ein generelles Rauchverbot vorsieht. Es enthält zeitlich befristete Ausnahmen für Gaststätten, in denen durch bauliche Veränderungen ein Raucherraum eingerichtet wurde.
In Bayern setzt sich eine Bürgerinitiative gegen die Aufweichung des Nichtraucherschutzes ein. Ein entsprechendes Volksbegehren übertraf deutlich (1.2 Millionen) die benötigte Unterschriftenanzahl. Der sich anschließende Volksentscheid ist für Juli 2010 terminiert.
Wie schätzen Sie die Situation des Nichtraucherschutzes in NRW ein? Werden Sie sich für eine Novellierung des NiSchG NRW einsetzen, um ein generelles Rauchverbot in Gaststätten zu erreichen? Falls nein, warum benötigen Bürger und Angestellte einen umfassenderen Nichtraucherschutz im Saarland als in NRW?
Ihre Antworten werden mir und vielen anderen Wählern die Wahlentscheidung erleichtern. Vielen Dank!