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Benedikt Hauser
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Frage von Gerrit D. •

Frage an Benedikt Hauser von Gerrit D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hauser,

2012 soll in NRW ein verschärfter Nichtraucherschutz nach britischem bzw. bayerischem Vorbild per Gesetz verabschiedet werden. Ich bin Raucher und weiß auch selber, dass es mir und meinen Mitmenschen schadet. Deshalb nehme ich persönlich besondere Rücksicht auf die Menschen um mich herum, damit ich jene eben nicht ungewollt störe mit Zigarettenrauch. Das gebieten der gesunde Menschenverstand sowie meine Vorstellung von Höflichkeit und Umgangsformen. Im Restaurant sollte meiner Meinung nach, nach britischem Vorbild, nur vor der Tür geraucht werden. Sitze ich allerdings bei einem Bier in einer Kneipe, möchte ich selber entscheiden, ob eine Zigarette nun geraucht wird oder nicht. Jeder Nichtraucher kann dann entscheiden, ob er die „Raucher-Kneipe“ weiterhin besuchen möchte oder nicht. Es geht mir also nicht darum, den Nichtraucherschutz zu behindern, sondern lediglich, als selbstständiger und mündiger Bürger selber beurteilen zu können, ob ich eine Zigarette in dem Moment ungestört rauchen kann oder nicht. Rücksichtnahme gehört selbstverständlich dazu. Ich möchte nicht vom Staat in jeder Handlungsweise bevormundet werden, geschweige denn in die Ecke gestellt werden. Generell halte ich das britische bzw. bayerische Modell für richtig. Dies allerdings eins-zu-eins auf NRW zu übertragen, ist nach meiner Ansicht nicht möglich. Wenn ich eine private Feier in einem gemieteten Lokal ausrichte, darf ich dort also nicht rauchen?! Das wäre dann der nächste Schritt. Über eine Stellungnahme von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
G. Drefke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Drefke,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Um es vorweg klar zu sagen, die CDU-Landtagsfraktion lehnt die von der Landesregierung entworfene Gesetzesnovelle zum Nichtraucherschutz ab. Beim jetzigen politischen Streit geht es nicht darum, dass die eine oder die andere Seite das Rauchen verharmlosen würde. Keine Seite tut das. Es geht darum, dass Gesetzgebungsverfahren auch und gerade in Fragen wie denen des Rauchens oder Nichtrauchens die schwierige Balance zwischen Schutz und Sicherheit auf der einen und Freiheit auf der anderen Seite wahren müssen.

Ein Nichtraucherschutzgesetz soll gewährleisten, dass Nichtraucher uneingeschränkt am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ohne sich gegen ihren Willen einer Gesundheitsgefährdung durch Tabakrauch auszusetzen. Wenn es ausreichende Möglichkeiten für Nichtraucher gibt, in Gaststätten ohne Rauchbelästigung zu essen und zu trinken, dann ist in der Gastronomie dieses Ziel erreicht. Und genau dieses Ziel ist mit dem Gesetz von 2008 erreichbar. Darum geht es.

Es geht im Nichtraucherschutzgesetz nicht um Tabakverbot. Es geht nicht um Suchtbekämpfung. Es geht nicht um die Umerziehung von Rauchern. Es geht nicht einmal darum, Raucher vor sich selbst zu schützen. Das Gesetz von 2008 lässt zu, dass auch Raucher – etwa 30 Prozent der Bevölkerung – eine Kneipe finden, in der sie sich eine Zigarette anzünden können.

Wenn die Regierung Kraft diese Möglichkeit jetzt durch ein striktes Rauchverbot abschaffen will, dann tut sie einen Schritt, den sie zum Nichtraucherschutz nicht tun muss. Und deshalb sollte dieser Schritt auch nicht getan werden. Zum Nichtraucherschutz würde es ausreichen, für eine nach Geist und Buchstaben strikte Einhaltung des Gesetzes von 2008 zu sorgen. Das Argument, das Gesetz von 2008 sei wegen der Ausnahmen nicht umsetzbar, ist ein fadenscheiniger Vorwand. Die Wahrheit ist: Die Regierung Kraft will es gar nicht umsetzen. Sie will nicht nur Nichtraucher schützen. Sie will Rauchern die Möglichkeit nehmen, zu rauchen. Das ist ein anderes Ziel als Nichtraucherschutz.

Damit beschreitet die Regierung Kraft einen Weg der Bevormundung, den der Gesetzgeber nicht beschreiten sollte.
Wenn es Menschen gibt, die abends bei einem Bier in der Eckkneipe gerne eine Zigarette rauchen, und wenn sie damit keinen Nichtraucher belästigen und keinem Nichtraucher einen Gaststättenbesuch unmöglich machen, dann mag man sagen: Sie tun etwas Unvernünftiges und Gesundheitsschädliches, was sie besser nicht tun sollten. Aber es ist nicht Sache des Parlaments, sie per Nichtraucherschutzgesetz zu erziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Benedikt Hauser