Benedikt Frings
NPD
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Frage von Michael P. •

Frage an Benedikt Frings von Michael P. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Frings,

wie ich nun auf einer rechtsstaatlichen Internetseite erfahren konnte, wurde das Bundesjustizministerium (BMJ) aktuell vor dem Verwaltungsgericht Berlin wegen mutmaßlicher Informationsunterdrückung (gem. IFG) verklagt; - s. Links:

http://www.are-org.de/are/?q=de/node/1024
http://www.are-org.de/are/files/VGBERLIN%20Klage.doc

Streitgegenstand sind (u.a.) Stellungnahmen des BMJ, die an den Pet.-Ausschuss des 16. Deutschen Bundestages zu meiner öffentlichen Petition (öP) für die pol. verfolgten SBZ-Opfer/1945-49 abgegeben wurden.

Den Text dieser BMJ-Beschlussempfehlung (an den Pet.-Ausschuss / BT) finden Sie unter dem folgenden Link:

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/bgr_16-00238.pdf

Das BMJ schrieb demnach offenbar tatsächlich, Zitat:

- "Soweit es die ehemalige DDR betrifft, dürfte im Scheitern des dortigen wirtschaftlichen und politischen Systems auch eine entsprechende Genugtuung für die zu Unrecht diffamierten Opfer der Bodenreform liegen.”

Meine Fragen:

1. Ersetzt der Untergang der NS- und SED-Diktatur demnach tatsächlich eine rechtsstaatliche Rehabilitierung aller zu Unrecht pol. verfolgten Opfer beider Diktaturen?

2. Warum hat das BMJ die Stellungnahmen zu meiner öP (m. E. völlig sachfremd !) auf "Enteignungs- / Eigentumsfragen” abgestellt? - Meine öP sprach mit keiner einzigen Silbe vermögensrechtliche Fragen an - sondern stellte einzig und alleine auf die moralische Reha (d. h. konkret: Wiederherstellung von EHRE und REPUTATION) der (durch das BMJ anerkannter Maßen) zu Unrecht diffamierten pol. Verfolgungs-Opfer ab (Art. 1 GG / Menschenwürde) - s. Link :

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=553

3. Wie kann ich gegen diese m. E. UNSACHLICHEN, unrechtsstaatlichen und geschichtsklitternden BMJ-Stellungnahmen als Petent (gem. Art. 17 GG) vorgehen?

4. Steht Ihre Partei für eine überfällige moral. Reha dieser kommunistischen politischen Verfolgungs-Opfer/1945-49?

MfG
M. Pfeiffer

Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

Ihre vier Fragen betreffen letztlich Themenbereiche, die Sie in einem größeren Zusammenhang betrachten müssen: Sie berühren u.a. die zentrale Frage, was der völkerrechtliche Status sowohl der BRD als auch der SBZ ("DDR") überhaupt ist bzw. war. Es ist nämlich eine Frage der richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Der Reihe nach:
Das Bundesverfassungsgericht stellte in einem einstimmig gefaßten Urteil vom 31. Juli 1973 autoritativ - und bisher nicht revidiert - fest: "Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG ... Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig".
In seinem Beschluß vom 21. Oktober 1987 hat das Bundesverfassungsgericht diese Position nochmals bestätigt (BVerfGE 77, 137 (150f., 154f., 160)) und in seinem Urteil BVerfGE 36, 1 ff außerdem festgestellt: "Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches." Wenn die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist und das Deutsche Reich fortexistiert, können die Einrichtungen der BRD auch nicht rechtswirksam in Stellvertretung für die Organe des Reiches handeln oder gar moralisch entschädigen.
Sie fordern nun von dieser BRD eine "rechtsstaatliche Rehabilitierung", nämlich für begangenes Unrecht der Herrschenden in der damals sowjetisch besetzten Zone. Ist denn die BRD überhaupt ein rechtsstaatlicher demokratischer Nachfolgestaat der SBZ? Jeder Staat besteht aus drei Wesenselementen: Staatsvolk, Staatsregierung und Staatsgebiet. Die Definition des Staatsgebietes ist 1990 in Artikel 23 gestrichen worden - sie ist jetzt in der Präambel des Grundgesetzes. Existiert die BRD dann juristisch überhaupt noch? Haben diejenigen Recht, die sagen, formal-juristisch sei die BRD seit 1990 nur noch eine "Finanzagentur-GmbH" mit Sitz in Frankfurt?
Wenn Sie sich also immer wieder an Organe der BRD wenden mit Ihrem moralisch berechtigten Anliegen: was ist denn diese BRD überhaupt? Der Staatsrechtler Prof. Dr. Carlo Schmid (SPD) hat in seiner Rede vom 8. September 1948 vor dem Parlamentarischen Rat keinen Zweifel daran gelassen, daß aus seiner Sicht die "Bundesrepublik Deutschland" kein Staat und das Grundgesetz keine Verfassung, sondern nur eine Erscheinungsform der Fremdherrschaft sei. Er hat das in seiner Rede wie folgt ausgedrückt: "Diese Organisation (er meinte die BRD - Anm. d. Verf.) als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft....Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen (z.B. 2+4-Vertrag, Art. 139 GG usw. - Anm. d. Verf.) eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren."
Sie und ich sind also - auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der BRD
- ob Sie es wollen oder nicht, REICHSbürger des nicht untergegangenen
Deutschen Reiches. Verantwortliche für das SBZ/DDR-Unrecht könnten Sie z.B.
in Moskau ansprechen.
Wenn Sie wirklich etwas Substantielles für Ihr Anliegen und darüber hinaus tun möchten, kämpfen Sie mit uns für die Erfüllung des Auftrages, den das Grundgesetz in seinem abschließenden Artikel 146 dem gesamten deutschen Volk gibt - dafür steht die NPD:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist" (Artikel 146, Grundgesetz für die BRD)

Dr. Frings, Köln