Benedikt Frings
NPD
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Frage von Georg H. •

Frage an Benedikt Frings von Georg H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr.Frings,

Wie ich dem Internet entnehme, sind Sie ein Holocaustleugner (Teilnahme an der Anti-Holocaust-Konferenz in Teheran).

Wenn Sie etwas gegen Juden haben, haben Sie dann auch etwas gegen Schwule?

Die Nazis hätten mit denen doch in Oranienburg doch auch kurzen Prozess gemacht!
Wie stehen Sie zu den Menschenrechten von Minderheiten, seien sie nun religiös, sexuell oder politisch motiviert oder ethnisch grundgelegt?

Die aufrichtige Beantwortung dieser Fragen würde mich doch sehr interessieren!

Georg Hummler

Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Hummler,

Weder ich noch sonst irgend jemand, den ich in Teheran getroffen habe leugnet irgend etwas. "Leugnung" bedeutet nämlich: einen eigentlich als wahr erkannten Sachverhalt für unwahr erklären - also ein Lügner sein. Das heißt die Unwahrheit sagen wider besseren Wissens. An der internationalen Konferenz zur Erforschung der Wahrheit über den sogenannten "Holocaust" haben durchaus Personen mit verschiedenen Ansichten referiert. Ich selber habe dort kein Referat gehalten. Die gegenwärtige BRD-Rechtsprechung läßt im Gegensatz zur Deklaration der Menschenrechte und auch zu Artikel 5 der "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" zu diesem Thema und zu vielen anderen Themen eine offene Diskussion nicht zu, sondern sperrt Menschen, die friedlich hierzu Ansichten vertreten, die nicht mit der hier herrschenden politischen Klasse übereinstimmen, jahrelang ins Gefängnis. Horst Mahler zum Beispiel ist kürzlich allein wegen friedlicher Meinungsäußerungen zu 12 (zwölf!) Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Diplom-Chemiker Germar Rudolf, der wissenschaftlich der Frage nach dem Zyklon-B nachgegangen ist, ist zu 3 1/2 Jahren Haft verurteilt worden, Ernst Zündel zu fünf Jahren und Frau Stolz, seine Rechtsanwältin, die nichts anderes getan hat, als was ein Anwalt vor Gericht tun muß: nämlich seinen Mandanten verteidigen, ist ebenfalls deswegen zu 3 1/2 Jahren Haft verurteilt worden und hat deswegen außerdem noch für fünf Jahre ihre Anwaltszulassung entzogen bekommen. Dies alles wird in den BRD-Hofberichterstattungsmedien weitgehend verschwiegen. Also noch nicht einmal über diese und viele andere grundgesetzwidrige Gerichtsurteile findet in der BRD eine offene Diskussion statt. Kann man da noch von einem "demokratischen Rechtsstaat" sprechen?

Zu Ihrer zweiten Frage, ob ich etwas gegen Juden, Schwule, religiöse, ethnische oder politisch motivierte Minderheiten habe: Wie Sie aus den Weltnetzseiten ersehen können, bin ich Christ. Und deswegen gilt für mich das Gebot der Nächstenliebe - insbesondere, wenn Minderheiten ohne persönliche Schuld gegenüber anderen nur aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu irgendeiner Minderheit verurteilt, verfolgt oder benachteiligt werden. Ob Sie es glauben oder nicht: auch zu Juden haben ich freundschaftliche Kontakte - und der Ausländeranteil ist in meiner Arztpraxis außerordentlich hoch. Falls Sie auf Auslandsreisen einmal mit dortigen Einheimischen gesprochen haben über deren Heimatliebe, dann werden Sie feststellen, daß man dort für den Nationalmasochismus, den viele Deutsche sich von den Siegermächten haben eintrichtern lassen, kein Verständnis haben. Ausländer, die auch hierzulande als Gäste wohnen, sind selbst vielmehr meist äußerst nationalbewußt und wertschätzen Deutsche, die es ebenfalls sind. Zur Frage der verschiedenen sexuellen Anlagen: Als Psychiater kann ich Ihnen sagen, daß es in unseren Fachkreisen inzwischen weitgehend unbestritten ist, daß die verschiedenen sexuellen Anlagen/Neigungen vorgegeben sind - also nicht mehr Gegenstand einer Neurosenlehre sind. Es gibt auch kaum noch ernst zu nehmende Psychiater, die diese Frage gar als moralisches Problem werten. Ja sogar der Katholische Welt-Katechismus fordert, daß etwa Menschen mit einer gleichgeschlechtlichen Veranlagung "mit Achtung und Respekt" zu begegnen seien. Grundsätzlich ist zur Sexualität meine Meinung die, daß der Staat sich, - insofern es sich um einvernehmliches Verhalten unter Erwachsenen handelt - aus den Schlafzimmern seiner Bürger rauszuhalten hat. Mit Recht kritisieren Sie, daß das im 3. Reich, aber auch in der SBZ ("DDR") und in der BRD noch bis vor wenigen Jahrzehnten anders war.