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Frage von Gerhard S. •

Frage an Bela Bach von Gerhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ist ihnen die größte dem Bundestag seit 9 Monaten vorliegende Petition (108191) zur Überwindung der Coronakrise bekannt, sowie die zögerliche Behandlung mit einer Entschuldigung an die Petentin?
Was haben sie unternommen und was gedenken sie zu unternehmen, damit der Vorschlag der Petentin im Bundestag endlich behandelt wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Seedorff,

vielen Dank für Ihre Fragen, auf die ich gerne Folgendes antworte:

Ja, mir ist die Petition – in der gefordert wird, dass das Grundeinkommen existenzsichernd sein muss und die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden muss – bekannt. Bekannt ist mir zudem auch der Hintergrund der Petition, welcher sich insbesondere auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einkommensausfälle für viele Bürgerinnen und Bürger stützt. Nach der Ansicht der Petentin wäre ein Betrag von 1.000 Euro pro Person vorstellbar.

Mit Blick auf den Verlauf des Petitionsverfahren und Ihrer Frage, inwieweit sich der Bundestag mit der Petition und der Thematik des bedingungslosen Grundeinkommens beschäftigt, möchte ich Folgendes festhalten:
Grundsätzlich werden alle Petitionen, die den Deutschen Bundestag erreichen, einer sehr sorgfältigen parlamentarischen Prüfung unterzogen. Dazu gehört unter anderem, dass alle Aspekte des Anliegens umfassend betrachtet und bewertet, Stellungnahmen der zuständigen Ministerien eingeholt und ggf. Nachfragen sowohl zur Petition als auch an die Ministerien gestellt werden. In manchen Fällen, in denen besonders viele Menschen die Petition im Internet mitgezeichnet haben, findet dazu sogar eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses statt. Das war auch bei der von Ihnen angesprochenen Petition der Fall.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses werten all diese Informationen aus und kommen im Anschluss zu einer Empfehlung an das Plenum des Deutschen Bundestages. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages fassen dann hierzu einen parlamentarischen Beschluss, der sowohl im Protokoll nachzulesen ist als auch den Petenten übersandt wird. Im Übrigen entscheidet das Parlament im Rahmen seiner Geschäftsordnung, welche Themen in einer Sitzung beraten werden. Vor diesem Hintergrund kann nicht immer eine rasche Prüfung gewährleistet werden. Je aktueller die Problemlage und je höher das öffentliche Interesse ist, desto wichtiger ist es, alle Nachfragen zu klären, Stellungnahmen und Ansichten verschiedener Mitglieder des Petitionsausschusses sowie der jeweiligen Ministerien einzuholen. Daher liegt im vorliegenden Fall nicht lediglich eine Entschuldigung an die Petentin für die Dauer des Verfahrens vor, sondern vielmehr eine Bitte um Geduld, da man der Thematik der Petition erst dann angemessen gerecht werden kann, wenn eine vollumfängliche Prüfung abgeschlossen ist.

Inhaltlich können Sie meine allgemeine Haltung als Mitglied der SPD zum mit der Petition geforderten bedingungslosen Grundeinkommen meinen bereits auf Abgeordnetenwatch veröffentlichten, ausführlichen Antworten auf die Fragen vom 25. Oktober 2020 und 30. Dezember 2020 entnehmen.

Ich bedanke mich nochmals für Ihre Fragen, kann Ihnen aber versichern, dass sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit der von Ihnen vorgebrachten Petition weiterhin intensiv beschäftigt.

Mit freundlichen Grüßen
Bela Bach MdB