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Frage von Uwe K. •

Frage an Bela Bach von Uwe K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Was sind die Gründe, dass Sie gegen den Gesetzentwurf zur Ablösung der unsinnigen und überflüssigen Staatsleistungen an die Kirchen gestimmt haben? Nachweislich ist es ja unsinnig und mehr als überflüssig die Kirchen weiterhin mit Steuermillionen /Steuermilliarden zuzuschütten. Wir brennen darauf hierzu Ihre Begründung zu Ihrer Wahl/Ablehnung erklärt zu bekommen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kühnle,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Mai 2021, in der Sie Fragen zu meinem Abstimmungsverhalten vom 06. Mai 2021 in Bezug auf eine Ablösungsregelung der Staatsleistungen an die Kirchen aufwerfen. Ich bringe Ihnen gerne näher, aus welchen Gründen die SPD-Fraktion, deren ich Mitglied bin, gegen die Gesetzesentwürfe von der AfD-Fraktion, sowie der Fraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gestimmt hat.

Zunächst möchte ich gerne kurz etwas zu der Natur und Ursache der in Rede stehenden Zahlungen sagen: Es handelt sich hier nicht um freiwillige Unterstützungsleistungen zur Subventionierung der Kirchen, sondern um verfassungsrechtlich geschuldete Entschädigungsleistungen. Diese sind vom Staat als Ausgleich für vorangegangene Enteignungen im Zuge der Säkularisation entstanden, durch welche kirchliche Güter auf weltliche Herrschaften übergingen und damit einhergehend auch Unterhaltspflichten für geistliche Regenten sowie Baulasten für kirchliche Gebäude vom Staat, genauer genommen seit 1919 von den Länder als Rechtsnachfolger, übernommen werden müssen.
Allerdings ist die Ablösung der bis dahin an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen ebenso Verfassungsauftrag, der in das Grundgesetz in Art. 140 GG inkorporiert wurde. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder ist ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung, das die Grundsätze der Ablösung durch die Länder regelt. Ein solches Gesetz ist unserer Ansicht nach notwendig und unbestritten in nächster Zeit vom Bundesgesetzgeber zu erlassen.
Daher danke ich ihnen für die Frage, da sie mir ermöglicht, unsere Ablehnung der Oppositionsanträge zu erläutern. Nach einer qualifizierten Anhörung im Innenausschuss ist nämlich deutlich geworden, an welchen Stellen eine Ablösung Fragen und Probleme aufwirft, die es durch das Grundsätzegesetz rechtssicher zu regeln gilt. Auf diese Fragen geben die Gesetzesentwürfe allerdings keine befriedigenden Antworten.
Es geht darum, genau zu definieren, was Staatsleistungen sind: Die positiven Staatsleistungen oder auch die negativen, wie Vergünstigungen und die Leistungen der Gemeinden? Auch die Höhe der Ablösung steht in Frage. Das Rahmengesetz des Bundes muss sicherstellen, dass eine leistungsäquivalente Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder ermöglicht wird. Weiterhin ist unklar, wie und in welchem Umfang die Länder einbezogen werden müssen, da wir ein Verfassungssystem der Kooperation zwischen Bund und Ländern haben.
Letztendlich haben die Rechnung am Ende die Länder zu zahlen. Ein Grundsätzegesetz zum jetzigen Zeitpunkt würde daher kurzfristig eine höhere Belastung der Haushalte darstellen, auch wenn diese Belastung nach einer bestimmten Zeit entfallen würde. Angesichts der hohen Belastung der Länderhaushalte im Hinblick auf die Tilgung der Corona-Schulden ist daher auch fraglich, ob der jetzige Zeitpunkt in Anbetracht der Länderinteressen der richtige zu sein scheint. Vor allem aber erachten wir es für problematisch, dass die, die es betrifft, bislang nicht in die Beratungen der vorliegenden Gesetzentwürfe einbezogen worden sind. Daher ist ein Austausch mit allen Beteiligten notwendig und geboten, um einen verfassungskonformen und tragbaren Konsens zwischen den Kirchen, dem Bund sowie den Länder zu finden. Ein solches Gesetz muss gut vorbereitetet und wissenschaftlich begleitet werden. Diesen nächsten Schritt werden wir erst in der nächsten Wahlperiode gehen können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Stellungnahme weiterhelfen und bedanke mich für das von Ihnen gegenüber der Partei und mir entgegengebrachte Vertrauen.