Frage an Bela Bach von Gabriele C. bezüglich Energie
Sehr geehrte Frau Bach,
ich kenne Sie von diversen Veranstaltungen in Garching (zuletzt im September zum Thema Fair Trade) als engagierte Politikerin.
Deshalb möchte ich heute folgende Frage stellen:
was werden Sie konkret unternehmen und wie werden Sie im Bundestag stimmen um die EEG-Novelle zu ändern, damit unsere PV-Anlagen auch ab Januar 2021 noch weiterbetrieben werden können und ihren Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten. Der Klimaschutz und die Energiewende müssen beschleunigt und nicht behindert werden. Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Chmel
Sehr geehrte Frau Chmel,
es freut mich, dass Sie bei meiner letzten öffentlichen Veranstaltung in diesem Corona-Jahr mit dabei waren. Mir liegt der faire Handel sehr am Herzen - vor allem das Lieferkettengesetz, das auch dazu beiträgt, dass die Arbeitsbedingungen weltweit beachtet werden.
Zu Ihrer Frage: Ich sehe es wie Sie, dass wir mit dem neuen Gesetz die Umsetzung von Klimaschutz und Energiewende beschleunigen sollten. Deutschland steigt als einziges Land weltweit gleichzeitig aus der Atom- und Kohle-Energieversorgung aus. Wir sind in einem neuen Zeitalter der Erneuerbaren Energien angekommen, denn der Strom kommt nicht mehr aus einem Kraftwerk, sondern von Solarpanels auf Dächern und von Windrädern auf Feldern und auf dem Meer. Nur durch eine konsequente Abkehr von Atom- und Kohlestrom können wir die Voraussetzungen für die Einhaltung der Klimaziele und für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung gemeinsam schaffen. Damit das gelingt, musste das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformiert werden.
Aber dank unserer Bemühungen als Fraktion ist uns die Einigung zur Novellierung des EEG mit der Union gelungen. Die SPD-Fraktion hat wichtige Punkte aus ihrem Zukunftspakt für Erneuerbare Energien durchgesetzt.
Besonders stolz sind wir, die Energiewende nun zu einem Mitmachprojekt gemacht zu haben.
Dazu gehören die Erleichterung des Eigenverbrauchs, angemessene Anschlussregelungen für Altanlagen und ein verbindlicher Bund-Länder-Kooperationsmechanismus. In der Novelle des EEG konnten folgende Punkte verankert werden:
- Die Kommunen und ihre Bürger*Innen erhalten breite Beteiligungsmöglichkeiten, indem sie von der Wertschöpfung Erneuerbarer Energien direkt profitieren können.
- Mieterstrom wird entbürokratisiert und erleichtert. Mieterstrom-Modelle basieren auf dem Zusammenspiel zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen und Stromanbietern. Der/die Vermieter*innen produzieren Strom aus erneuerbaren Quellen und verkaufen ihn direkt oder über einen Stromanbieter an seine Mieter*Innen. Künftig können sich mehrere Parteien oder sogar ein ganzes Quartier eine Erneuerbare Energie-Anlage unbürokratisch teilen. So können auch Mieter*Innen endlich von der Energiewende profitieren. Für die/den Vermieter*Innen wurden Erleichterungen bei der Befreiung von der Gewerbesteuer verankert. Damit wird das Modell unbürokratischer und attraktiver gemacht.
- Ferner wird der Verbrauch von selbst produziertem Sonnenstrom günstiger gemacht. Dafür wurde die Leistung, ab der auf diesen Strom die Ökostrom-Umlage in vollem Umfang fällig wird, von 10 auf 30 Kilowatt Peak (Maß zur Messung der Leistung von Photovoltaikanlagen) erhöht. Diese Solaranlagen mit weniger als 30 Kilowatt Peak werden komplett von der EEG-Umlage befreit.
- Es wurde auch in der Novelle sichergestellt, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen würden (Ü20-Anlagen), weiter betrieben werden können. Insbesondere entfällt bei Ü20-Solaranlagen die Pflicht zur Installation teurer Messgeräte und die Möglichkeiten zum Eigenverbrauch wurden erleichtert. So lohnt es sich, am Netz zu bleiben.
Auch die Klimabeschlüsse des Europäischen Rates vom 11. Dezember 2020 machen es erforderlich, den Ausbau der Erneuerbaren Energien noch stärker als bisher vorgesehen zu forcieren. Die 27 Staats- und Regierungschefs der EU haben beschlossen, dass der Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 sinken soll. Bisher galt ein Ziel von minus 40 Prozent. Gegenwärtig laufen sogar Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, ob eine Minderung um 60 Prozent umgesetzt werden soll.
Notwendig ist dabei die Anhebung der Ausbauziele für die Windenergie an Land sowie für Photovoltaikanlagen gegenüber der jetzigen EEG-Planung, ein verlässlicher Plan zur schrittweisen Reduzierung und langfristigen Beendigung der Förderung von Atom- und Kohlestrom und die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage auf Null.
Damit der Ausbau auch wirklich passieren kann, müssen unter anderem das Planungs- und Genehmigungsrecht und das ganze Finanzierungs- und Fördersystem grundsätzlich reformiert werden. Die SPD-Fraktion ist bereit, die Weichen für die Reformen neu zu stellen und mit Nachdruck dafür zu sorgen, dass die Punkte aus dem Entschließungsantrag mit der Union für Maßnahmen im ersten Quartal 2021 umgesetzt und in den kommenden Wochen in Gesetze gegossen werden.
Ich hoffe, ich habe Ihre Frage damit zu Ihrer Zufriedenheit beantworten können und freue mich, Sie, sobald die Lage es wieder zulassen sollte, auf einer weiteren Veranstaltung begrüßen zu dürfen!
Mit freundlichen Grüßen
Bela Bach MdB