Würde die Kettenhaltung von Kühen und die Kastenhaltung von Schweinen in Bayern komplett abgeschafft?
Sehr geehrte Frau Walter-Rosenheimer,
ich sehe täglich in den Medien das Leid von Tieren. Wurden die schlimmsten Halteformen endlich in Bayern verboten?
Freundliche Grüße
Romy K.
Sehr geehrte Frau K.,
ich verstehe Ihre Ungeduld angesichts der Tatsache, dass mehr als eine Millionen Tiere noch mit diesen beiden Haltungsformen gehalten werden. Gleichzeitig benötigen Änderungen auch immer Übergangszeiten.
Das Ende der Kastenstandhaltung ab 2029 wurde bereits im Februar 2021 beschlossen.
Mit dem neuen Tierschutzgesetz wird nun auch Verbot der Anbindehaltung beschlossen.
Es wird grundsätzlich verboten, Tiere über längere Zeit angebunden fixiert zu halten. Dafür können in Einzelfällen aber Ausnahmen für einen bestimmten Zeitrahmen und für eine bestimmte Zweckbindung gewährt werden, zum Beispiel für die Anbindung von Greifvögeln bis Erlass einer Rechtsverordnung.
Damit wird die ganzjährige Anbindehaltung für einen Großteil / eine Mehrheit von fast 70% der 1 Mio. in Anbindung gehaltenen Rinder in Deutschland nach einer 10-jährigen Übergangsfrist verboten. Für Bestandsbetriebe mit Anbindehaltung von Rindern ist eine unbefristete Ausnahme vorgesehen, die gemäß EU-Verordnung 2018/848 die Anbindung von Rindern in Betrieben mit maximal 50 Tieren über die Wintermonate weiterhin erlaubt, sofern die Tiere während der Weidezeit im Sommer Zugang zu Weideland und ganzjährig mindestens zweimal pro Woche Zugang zu Freigelände haben.
Zusammen mit SPD und FDP haben wir vereinbart, die Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren zu beenden. Für uns als Grüne Bundestagsfraktion schließt das sowohl die ganzjährige als auch die saisonale Anbindehaltung mit ein. In der Anbindehaltung können Milchkühe nur Liegen oder Stehen. Jegliche Bewegung darüber hinaus ist nur schwer möglich. Rechtlich ist festzustellen, dass es keine ausdrückliche Erlaubnis der Anbindehaltung gibt, diese lässt auch keine tiergerechte Bewegung im Sinne des Tierschutzgesetzes zu. Daher muss sie in absehbarer Zeit besseren Haltungsformen weichen. Mit einer Novelle des Tierschutzgesetzes wollen wir diese und weitere tierquälerischen Praktiken beenden.
Der Umbau der Tierhaltung ist insbesondere für kleinere Höfe mit Herausforderungen verbunden, welche für die Artenvielfalt und Pflege der Kulturlandschaften mit ihren traditionellen Nutzungsweisen von Grünland als Weiden und Wiesen wichtig sind. Deshalb müssen auch Perspektiven für die kleinsten Betriebe und die Familien mit ihren Höfen entwickelt werden. Betriebe, die ihre Ställe anpassen oder umbauen wollen, sollen unterstützt werden. Die Bundesregierung stellt in den nächsten Jahren eine Milliarde an Anschubfinanzierung für den klima- und tiergerechten Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung bereit (https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Umbau_Tierhaltung/BUT_node.html). Diese Milliarde kann für uns Grüne jedoch nur der Anfang sein und geht mit der Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung auf Rinder einher. Im jüngst beschlossenen Agrarpaket (https://www.gruene-bundestag.de/themen/agrar/zukunftspaket-fuer-die-landwirtschaft) honorieren wir über eine bessere GAP-Förderung ökologische Leistungen von Landwirtschaftsbetrieben. Das ist eine wichtige Maßnahme, um mehr Rinder auf die Weide zu bringen und die gesellschaftlich gewollte Weidehaltung zu stärken. Wer mehr für Klimaschutz, den Artenerhalt und die Bewirtschaftung von Grünland macht, soll künftig durch eine Weideprämie stärker gefördert werden. Damit schaffen wir positive Anreize dafür Rinder nicht angebunden zu halten.
Viele Grüße Beate Walter-Rosenheimer