Beate Walter-Rosenheimer
Beate Walter-Rosenheimer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Elke T. •

Verbot der AfD

Sehr geehrte Frau Walter Rosenheimer
Aufgrund des beispiellosen Rechtsrucks von Merz würde ich gerne wissen wie die GRÜNEN zum Verbot der AfD jetzt dazu stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke T.

Beate Walter-Rosenheimer
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau T.

der Schutz unserer Demokratie erfordert Entschlossenheit und zugleich Sorgfalt.

In der letzten Sitzungswoche wurden 2 Anträge zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD im Deutschen Bundestag behandelt.

Diese beiden Anträge über ein mögliches Verbot der AfD haben zwei unterschiedliche Ansätze, die ich euch kurz erläutern möchte, bevor ich auf unseren Antrag eingehe.

Das Wichtigste zuerst: Beide Anträge – der von uns eingebrachte und der Vorschlag der sogenannten Wanderwitz-Gruppe – sprechen sich grundsätzlich für ein Verbot der AfD aus. Die Zielrichtung ist also die gleiche. Doch die Wege, die jeweils eingeschlagen werden sollen, unterscheiden sich erheblich:

Die Wanderwitz-Gruppe schlägt vor, dass der Bundestag direkt einen Verbotsantrag beschließt. Ein*e Prozessbevollmächtigte*r würde danach mit der Materialsammlung und der Ausarbeitung des Antrags beauftragt. Dieser Ansatz setzt auf Schnelligkeit, birgt jedoch das Risiko, dass der Antrag auf Grund unzureichender Beweise scheitern könnte – ein Szenario, das wir unbedingt vermeiden müssen. 

Der Antrag, den ich unterstützt habe, verfolgt einen zweistufigen Ansatz: Zuerst fordern wir eine umfassende Material- und Beweissammlung durch das Bundesministerium des Innern, die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sowie andere relevante Stellen. Auf dieser Grundlage kann der Bundestag dann fundiert entscheiden, ob ein Verbotsantrag gestellt werden soll. So besteht nicht die Gefahr, dass der Antrag ohne ausreichend Beweise gestellt wurde. 

Warum ist diese Vorbereitung so wichtig? Die Hürden für ein Parteiverbot sind in Deutschland aus gutem Grund hoch. Es handelt sich um „die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde“ – so das Bundesverfassungsgericht. Ein unzureichend begründeter Antrag könnte bereits im Vorverfahren abgewiesen werden oder im Hauptsacheverfahren scheitern. Auch könnte der Antrag der Wanderwitz-Gruppe an reinen Formalia scheitern. Nach Einschätzung einiger Jurist*innen wird die Antragsberechtigung des Bundestages durch das vorgeschlagene Verfahren unzulässig delegiert. Das wäre nicht nur ein juristisches Fiasko, sondern auch ein politisches Desaster, das die AfD weiter stärken könnte.

Mit unserem zweistufigen Ansatz stellen wir sicher, dass der Bundestag als antragsberechtigtes Organ eine informierte und rechtlich fundierte Entscheidung trifft. Wir wollen nicht nur handeln, sondern auch erfolgreich sein – und dafür müssen wir uns die Zeit nehmen, die es braucht, um die notwendigen Beweise sorgfältig zusammenzutragen und zu prüfen.

Ich unterstütze diesen Antrag, weil er nicht nur juristisch fundiert, sondern auch politisch verantwortungsvoll ist. Unsere Demokratie verdient ein Verfahren, das mit der nötigen Präzision und Entschlossenheit geführt wird, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wirksam zu schützen.

 

Herzliche Grüße

Beate Walter-Rosenheimer

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