Beate Walter-Rosenheimer
Beate Walter-Rosenheimer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Piero Farid Z. •

Wie kann es sein, dass wir per Grundgesetz behaupten, Staat und Kirche seien getrennt, unser Finanzamt aber den Geldeintreiber für die Kirche spielen muss?

Das Wort "Steuer" in "Kirchensteuer" steht ja per Prinzip schon für "staatlich". Wie kann das rechtens sein?

Zusatzfrage: Wie viel Geld wird aus Steuergeldern und öffentlichen Mitteln an die Kirche gezahlt, für welche Zwecke oder mit welcher Begründung?

Da ich die anderen Abgeordneten meines Landkreises abgeschrieben habe, hoffe ich bei Ihnen auf Informationen und nachvollziehbare Aussagen.

Beate Walter-Rosenheimer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Z.,

Staat und Kirche sind in Deutschland getrennt. Das Finanzamt erhebt aktuell Kirchensteuer (bei Kirchensteuerpflichtigen), erhält dafür jedoch auch eine Aufwandsentschädigung. 

Grundsätzlich wäre auch eine andere Regelung möglich, diese Variante hat sich jedoch bewährt.

Die Kirchensteuereinnahmen lagen 2022 bei evangelischer und katholischer Kirche jeweils um 6 Mrd. € (https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2023/heft/5/beitrag/kirchensteuereinnahmen-sinken-kaufkraftbereinigt.html). Diese werden von den Mitgliedern der Kirche bezahlt. Es gibt keine Pflicht, Mitglied einer Kirche zu sein. 

Dazu gibt es Staatsleistungen aus Steuermitteln von 600 Mio. € jährlich. In diesem Jahr gab es eine Gesetzesinitiative der Ampel, dies zu beenden (Medienbericht z.B. hier: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/gesetzentwurf-ampel-will-staatsleistungen-fuer-die-kirchen-final-beenden,UMFwm3v). Dies konnte jedoch nicht mehr umgesetzt werden.

Viele Grüße 

Beate Walter-Rosenheimer

 

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