Wie stehen Sie zu einer grundsätzlichen Reform des Kindschafts-& Unterhaltsrechts? Was muss geändert werden, damit beide Elternteile auch nach ihrer Trennung vollumfänglich für ihre Kinder sorgen?
Renten wurden erhöht, der Mindestlohn angepasst, der Betrag des Kindergeldes ist erhöht, die Beträge für sozial schwache Menschen werden entsprechend angehoben - was wurde jedoch in den letzten Jahren geändert, um dem Verzicht von Trennungs-Kindern beim unterhaltspflichtigen Elternteil - ausgelöst durch den willkürlichen Verbleib einseitig berechneter Unterhaltszahlungen - entgegenzuwirken?Selbst Rechtsanwälte sind sich einig: "Im Familienrecht wird leider immer noch zu viel nur diskutiert ohne das etwas passiert. Die Gesetzesänderungen dauern Jahrzehnte und das ist nicht angemessen." Die Neuausrichtung des Unterhaltsrechts mit klarer Differenzierung zwischen der Trennung der Eltern als Paar und dem GEMEINSAMEN WEITEREN WEG ALS ELTERN andererseits, sehe ich als unerlässlich und wegweisend unter unseren heutigen ges., wirtsch. doch vor allem fam. Herausf. Das derzeitige Unterhaltsgesetz regiert Zustände der 70-er und 80-er. Pet 4-19-07-40324-044249. Forum ISUV
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich hiermit gerne beantworte. Sie haben in der Frage auch auf die von Ihnen gestellte Bundestags-Petition verwiesen. Diese ist aktuell noch in parlamentarischer Prüfung und wird im Anschluss gegebenenfalls an das Justizministerium weitergeleitet.
Grundsätzlich sind familienrechtliche Themen hochindividuell und schwierig zu bewerten. Eine Einzelfallbetrachtung ist hierbei aus unserer Sicht unabdingbar. Diese Prüfung findet in Deutschland durch Familiengerichte statt.
Die Grüne Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass nach einer Trennung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen. Allerdings kann das Wechselmodell – je nach Konfliktniveau - für Kinder sehr belastend sein. Deshalb sind wir überzeugt, dass es Einzelfallentscheidungen und keine starren gesetzlichen Lösungen braucht. Wir wollen beide Eltern dabei unterstützen, trotz der Trennung gemeinsam Verantwortung für das Kind zu übernehmen. In Hinblick auf das Wechselmodell wollen wir als Ampel-Koalition deshalb gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und es auf diese Weise stärken.
Auch nach einer Trennung soll die partnerschaftliche Betreuung der Kinder gewährleistet sein, ohne dass für Eltern und Kinder zusätzliches Konfliktpotenzial entsteht. Ausgangspunkt und Richtschnur für unsere Reformvorhaben ist selbstverständlich das Kindeswohl im Einzelfall.
Gemeinsam mit unseren Ampelpartner*innen setzen wir uns für Regelungen ein, die die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Auch wollen wir im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. Änderungen im Unterhaltsrecht sollen ausgleichend und keinesfalls konfliktverschärfend wirken. Uns ist wichtig, dass Entlastungen des einen Elternteils nicht zu Belastungen für den anderen Elternteil führen. Dabei geht es uns darum, dass gesetzliche Änderungen das Einvernehmen der Eltern in Hinblick auf die Belange des Kindes fördern und unterstützen.
Denn eines ist klar: Auseinandersetzungen der Eltern, zumal in einer Trennungsphase, belasten die Kinder in besonderem Maße. Trotzdem sollte eine partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung nach einer Trennung geprüft werden und auch möglich sein. Dafür setzen wir uns gemeinsam in der Ampel-Koalition ein.
In Härtefällen besteht darüber hinaus selbstverständlich die Möglichkeit, sich Unterstützung von wohnortnahen Familienberatungsstellen oder auch der Sozialberatung zu holen.
Herzliche Grüße
Beate Walter-Rosenheimer