Unendliches Leid auf Langstreckentiertransporten! Angekettete Kühe! Kastrationen ohne Betäubung ....und das alles mit den Grünen! Wo setzten sich die Grünen im neuen Tierschutzgesetz durch?
Sehr geehrte Frau C.,
die Novellierung des Tierschutzgesetzes ist nicht nur das umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben dieser Legislatur, sondern sogar der vergangenen Jahrzehnte. Das Geschäft mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen soll ebenso bekämpft werden wie der illegale Tierhandel, qualvolle Verstümmelungen wie das Schwänzekürzen bei Lämmern sollen gänzlich verboten werden, viele Wildtierarten sollen künftige nicht mehr in Zirkussen gehalten werden dürfen. Verstöße sollen durch höhere Straf- und Bußgeldrahmen und Videoüberwachung in Schlachthöfen besser erkannt und härter bestraft werden.
Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Ampel-Häusern der Bundesregierung. In Koalitionen lassen sich die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen, welche durch die Parteien repräsentiert werden, nur im Finden von Kompromissen zusammenbringen.
Deshalb haben es manche Grüne Forderungen leider nicht in den Entwurf geschafft. Wichtig ist aber auch: Dies ist ein Entwurf, noch kein fertiges Gesetz. Im nun anstehenden parlamentarischen Prozess haben die Bundestagsfraktionen die Möglichkeit, Änderungen am Gesetz einzubringen. Es kann sich also in alle Richtungen noch einiges bewegen! Wir freuen uns auf die Beratung im parlamentarischen Verfahren und haben das Ziel weitere Verbesserungen zu erreichen.
Wichtig ist jedoch: Bereits jetzt gibt es erhebliche und wesentliche Verbesserungen:
Tiere mit Qualzuchtmerkmalen dürfen nicht mehr in der Zucht verwendet oder in der Werbung und in Ausstellungen gezeigt oder online verkauft werden. Außerdem sollen Tiere beim Anbieten auf Online-Plattformen durch eine verpflichtende Identitätsmitteilung der Tierhändler geschützt werden.
Die Sanktionen für tierschutzrechtliche Verstöße werden verschärft und Tierquälerei / Tiermisshandlung mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die wichtigsten Wildtierarten in Zirkussen werden verboten: Dazu zählen Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferden, Primaten, Großbären, Großkatzen und Robben. Momentan gibt es keine gesetzliche Regulierung zum Umgang mit Tieren in Zirkussen. Die Haltungsbedingungen sind bisher in nicht rechtsverbindlichen Leitlinien festgehalten. Mit dem Gesetz wollen wir den in unserer Verfassung festgeschriebenen Tierschutz umsetzen. Ausnahmen für zoologische Gärten sowie für Tiergehege im Sinne des § 43 Bundesnaturschutzgesetz sind dabei berücksichtigt.
In der Landwirtschaft soll es unter anderem folgende Verbesserungen geben:
- Eine Verschärfung der Vorgaben zu Amputationen an Tieren. So soll beispielsweise das routinemäßige Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern eingedämmt werden.
- Schutz von Muttertieren und Ungeborenen vor Schmerzen und Leid durch ein Verbot der Schlachtung hochträchtiger Schafe und Ziegen.
- Ein grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung von Tieren, das gleichzeitig bei Rindern und Greifvögeln Ausnahme-Regelungen vorsieht, um den Tierschutz in Einklang mit unserer Verantwortung für unsere Almen und für die artenreichen Kulturlandschaften zu bringen.
- Aktuell gibt es keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachtbetrieben. Sie soll den Behörden künftig dabei helfen, systemische Mängel im Schlachtprozess (z.B. mangelhafte Betäubungsgeräte) aufzudecken. Eine Videoaufzeichnung muss die Tiere und die jeweils mit den Tieren arbeitenden Personen unter anderem bei der Schlachtung, Entladung und Betäubung in angemessener Weise erfassen.
Viele Grüße
Beate Walter-Rosenheimer