Frage an Beate Walter-Rosenheimer von Ulrich K. bezüglich Bundestag
Sehr geehrte Frau Walter-Rosenheimer,
der Bundestag hat z. Zt. wesentlich mehr Abgeordnete, als das Bundeswahlgesetz normalerweise vorsieht. Nächstes Jahr ist wieder Bundestagswahl und ohne eine Wahlrechtsreform ist eine weitere Erhöhung der Abgeordnetenanzahl wahrscheinlich. Eine Rückführung auf die Normalgröße von 598 Abgeordnete ist aber m. E. dringend geboten.
Leider ist eine notwendige Änderung des Wahlrechts zur Verkleinerung des Bundestags immer noch nicht erfolgt, da alle bisher vorgeschlagenen Vorschläge nicht die erforderliche Mehrheit gefunden haben.
Was wollen Sie konkret unternehmen, dass die Mehrheit für die Verkleinerung des Bundestags noch rechtzeitig vor der kommenden Bundestagswahl erreicht wird?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
U. K.
Sehr geehrter Herr Kaul,
vielen Dank für Ihre Frage. Wir teilen Ihre Bedenken. Als grüne Fraktion sind wir für eine dringende Reformierung des Wahlrechts, um eine erhebliche Vergrößerung des Bundestages über seine - eigentlich - vorgesehene Zielgröße von 598 Abgeordneten hinaus in Zukunft zu vermeiden. Bereits in der vergangen Wahlperiode hat unsere Fraktion hierzu Vorschläge unterbreitet, die jedoch keine Mehrheit gefunden haben. Dies bringt unsere Parlamentarische Geschäftsführerin Britta Haßelmann zum Ausdruck: https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressestatements/britta-hasselmann-zu-wahlrechtsreform/innenausschuss
Die Fraktionen haben sich diesmal bereits zu Beginn der Legislaturperiode zusammengesetzt, allerdings bis heute ohne Ergebnis.
Ausgangspunkt aller Überlegungen zur Reform des Wahlrechts ist für uns das personalisierte Verhältniswahlrecht. Die Sitzverteilung im Bundestag muss das Ergebnis der Zweitstimmen eindeutig widerspiegeln. Klar ist für uns, dass jede Stimme gleich viel wert sein muss. Ohne eine Reduzierung der Wahlkreise wird es nicht gehen. Die grüne Bundestagsfraktion hat dazu zusammen mit FDP und der Fraktion Die Linke Vorschläge auf den Tisch gelegt.
Bisher war die Union nicht bereit, sich auf echte Lösungen einzulassen. Die CDU signalisiert Bereitschaft zu Reformen, aber die Schwesterpartei der CSU blockiert sämtliche Anstrengungen einer Lösung. Auf einen abgestimmten und konkreten Vorschlag seitens Union und SPD warten wir seit Monaten.
Seit November 2019 liegt der gemeinsame Entwurf von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und FDP im Innenausschuss, eine Anhörung mit Sachverständigen hat die Verfassungskonformität unseres Entwurfs unterstrichen. Hier können Sie den entsprechenden Gesetzesentwurf nachlesen: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/146/1914672.pdf
Unser Entwurf ist fair und verfassungsgemäß und alle Parteien sind davon proportional gleich betroffen. Die Abbildung der abgegebenen Zweitstimmen in der Zusammensetzung des Bundestages wird gewährleistet. Jede abgegebene Stimme ist gleich viel wert.
Wir fordern, dass dieser Entwurf noch vor Ende dieser Sitzungswoche im Plenum behandelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Walter-Rosenheimer