Frage an Beate Walter-Rosenheimer von Thomas E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Beate Walter-Rosenheimer. Ich bin 58 J. alt & Habe 2 Kinder..
Ich habe (an mehreren Stellen im Netz) folgendes gelesen:
Künftig 4 Jahre Hartz IV Sanktionen!
Hartz IV: Die Bundesregierung will ALG II Empfänger künftig 4 Jahre lang sanktionieren
Jede Sanktion, welche aufgrund der Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit erfolgt, löst ab 01.08.2016
(geplantes in Kraft treten dieser Änderung)
automatisch einen Rückforderungs- und Aufrechnungsanspruch in Höhe des bei Jobannahme (mehr) zugeflossenen anrechenbaren Einkommens aus.
Und das für die Dauer von bis zu 4 Jahren.
Damit erfolgt auch eine Doppelbestrafung: zuerst 3 Monate Sanktion i.H.v. 30% der Hartz IV Regelleistung, und danach bis zu 4 Jahre Aufrechnung der nicht verminderten Bedürftigkeit i.H.v. 30% der Regelleistung.
Nun meine Frage bitte: Hat das die BUndesregierung WIRKLICH vor ??? Ist ja schrecklich...
Sehr geehrter Herr Engelmann,
ich muss Ihnen zustimmen, der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist problematisch. Eine Vereinfachung und Entbürokratisierung im System der Grundsicherung ist dringend notwendig. Leider besteht der Gesetzentwurf aber eher aus einem Sammelsurium von kleinen Veränderungen, die teilweise eher Rechtsverschärfungen als Rechtsvereinfachungen bedeuten.
Eine Entlastung der Jobcenter würde man beispielsweise erreichen, wenn Sanktionen ausgesetzt würden. Auch viele andere Einzelmaßnahmen, die die Berechnungen vereinfachen würden, sind im Gesetzentwurf nicht enthalten. Das Sozialgesetzbuch II ist voller komplizierter Regelungen und willkürlichen Sonderregeln. Gleichzeitig entstehen für diejenigen, die Unterstützung brauchen, immer wieder Sicherungslücken.
Als Grüne Bundestagsfraktion fordern wir die Bundesregierung auf, endlich eine gerechte Grundsicherung vorzulegen, die im Sinne der betroffenen Menschen ist und gleichzeitig den notwendigen Bürokratieabbau voranbringt.
Leider können wir bezüglich konkreter Regierungsvorhaben nur im Rahmen unserer Oppositionsarbeit Auskunft leisten, da wir nicht über alle Informationen aus den Ministerien verfügen. Ich möchte Ihnen darum empfehlen, sich mit Ihren Fragen gerne auch an die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen zu wenden. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Beate Walter-Rosenheimer