Frage an Beate Walter-Rosenheimer von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag, Frau Walter-Rosenheimer!
Wie ich erfahren habe, liegt die Verantwortung dafür, dass es von der öffentlichen Anhörung im Ausschuss am 11.1.2016 [ http://www.bundestag.de/blob/399498/c19e1cb5a11a002b01084af9397a3601/a13-50-to-data.pdf ] keine Videoübertragung und -aufzeichnung gibt, bei den Fraktionen.
Wie Sie als Berichterstatterin Ihrer Fraktion inzwischen bemerkt haben sollten, gibt es viele betroffene Bürger, die alles was das Thema der sogenannten "E-Zigarette" betrifft in allen verfügbaren Details verfolgen möchten. Wenn es mir zeitlich und finanziell möglich wäre, würde ich solche Anhörungen auch gerne vor Ort verfolgen. Jetzt gibt es nicht mal eine Aufzeichnung. Das läuft in der EU deutlich bürgernäher: Hier werden alle öffentlichen Sitzungen auch ausgestrahlt und aufgezeichnet.
Warum haben Sie nicht auf das offensichtliche Bürgerinteresse reagiert und wenigstens eine Aufzeichnung gewünscht?
Geschah das auf Wunsch eines der "Experten"?
Werden Sie bei anderen öffentlichen Sitzungen zu diesem Thema unsere Interesse wahren und eine Aufzeichnung beantragen?
Mit freundlichem Gruß,
Norbert "Zillatron" Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
öffentliche Anhörungen sind grundsätzlich eine gute Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sich aufgrund von Expertenstellungnahmen vertiefter mit einer Materie zu beschäftigen und dienen so letztendlich auch der fundierten Meinungsbildung. Deshalb verstehe ich Ihr Anliegen sehr gut.
Im Deutschen Bundestag gibt es sowohl Anhörungssäle mit fest installierten Kameras als auch welche ohne diese Ausstattung. Hier ist es bedauerlicherweise dann eine aufwändige technische Anforderung, die auch mit Kosten verbunden ist, Kameras für eine Sitzung zu installieren. Deshalb verzichten die Fraktionen oftmals auf die Beantragung einer öffentlichen Übertragung. Dies geschieht nämlich in Absprache und Konsens mit den Obleuten aller Fraktionen und richtet sich nicht nach Wünschen von geladenen Sachverständigen. Ich selbst bin grundsätzlich dafür, alle öffentlichen Anhörungen zu übertragen. Gerne setze ich mich daher das nächste Mal für eine Aufzeichnung ein.
Allerdings gibt es von allen öffentlichen Anhörungen auch Wortprotokolle, so auch von der von Ihnen angesprochenen: „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas“ http://www.bundestag.de/blob/402716/5f5d22a82183f505eeec6cb7e6309e4b/50--sitzung_11-01-2016_wortprotokoll-data.pdf Dadurch wird sichergestellt, dass sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in vollem Umfang über die Anhörungen informieren können.
Herzliche Grüße
Beate Walter-Rosenheimer