Frage an Beate Walter-Rosenheimer von Christian S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Beate Walter-Rosenheimer,
mich würde interessieren warum Sie für die Finanzhilfen für Griechenland gestimmt haben, obwohl etliche Meinungsumfragen ergeben, dass kaum ein Bürger (dessen Vertreterin Sie ja sind) diese Finanzhilfen von unseren Steuern abgeben will!?
Sollten Sie (besonders als Oppositionspolitikerin) nicht den Willen der Menschen respektieren?
Weder das Deutsche Volk noch das Griechische Volk wollten diese Finanzhilfen geben/nehmen!
Es wurde also wieder mal über unsere Köpfe hinwegentschieden;
warum gab es keine Volksabstimmung oder so???
Ich appeliere daher an Ihren gesunden Menschenverstand und bitte Sie bei dem nächsten Rettungsschirm/Finanzhilfe DAGEGEN zu stimmen.
Sonst glauben die Bürger am Ende ja noch sie würden von einer Einheitspartei regiert, weil Regierung und Opposition immer derselben Meinung sind :-)
Dem ist doch nicht so, oder?
Sehr geehrter Herr Mller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich Sie gerne auf meine ausführliche Antwort hinweisen, die ich am 22.08.2012 H. R. geschrieben habe. Seine Fragen gehen in eine ähnliche Richtung wie Ihre. Sie finden die Frage und Antwort im Eintrag vom 20. Juli von Herrn M. R..
Darüber hinaus möchte ich Ihnen aber auch noch einmal persönlich schreiben, dass mir diese Abstimmung beileibe nicht leicht fiel. Doch Europa ist für mich mehr als nur eine Währungsunion - Europa ist ein Friedensprojekt. Ein "Grexit" hätte meiner Ansicht nach über kurz oder lang zum Zerfall der Union geführt - mit nicht absehbaren Folgen.
Davon abgesehen möchte ich auch noch auf Ihre Frage eingehen, weshalb es keine Volksabstimmung gab. In Deutschland gibt es diese Möglichkeit auf Bundesebene derzeit nicht.
Wir Grüne sehen Volksabstimmungen als mögliche Ergänzung. Direkte Demokratie kann aber weder planerische Abwägungsentscheidungen noch die behördliche Abwägung zwischen divergierenden Interessen in der Bevölkerung ersetzen. Auch die Einhaltung von Umwelt- und Fachplanungsvorschriften kann bei einer Volksabstimmung selbstverständlich nicht zur Entscheidung stehen. Denn das wäre mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.
2006 hat die Grüne Fraktion im Bundestag bereits versucht, Volksabstimmungen auf Bundesebene unter gewissen Bedingungen zu ermöglichen. Hierzu fehlte letztendlich allerdings immer die notwendige 2/3 Mehrheit. Informationen dazu erhalten Sie hier: http://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2006/mai/fast-alle-parteien-wollen-volksabstimmungen-im-grundgesetz_ID_124255.html
Mit freundlichen Grüßen
Beate Walter-Rosenheimer