Beate Walter-Rosenheimer
Beate Walter-Rosenheimer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Wolfgang H. •

Frage an Beate Walter-Rosenheimer von Wolfgang H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Abgeordnete

Sie sind seit Januar Abgeordnete und sollten mich eigentlich vertreten. Ihr Arbeitsplatz ist mindestens in Sitzungswochen dafür der Bundestag in Berlin. Deshalb bin ich etwas verwundert, dass Sie anstatt an Ihrem Arbeitsplatz zu sitzen, in München sich einen Lenz gemacht und gecampt haben ( https://twitter.com/BeateWaRo/status/213523585459949568 ).

Jedem normalen Arbeitnehmer wäre mindestens eine Abmahnung zugegangen - eigentlich ist Arbeitsverweigerung ein Kündigungsgrund.

Wie sehen Sie es als mit Ihren Pflichten vereinbar, anstatt an Ihrem Arbeitsplatz zu sein irgendwo auf einem abgelegenen Campingplatz sich der Freizeitbeschäftigung zu widmen - die nicht einmal im entferntesten etwas mit Ihren dienstlichen Obliegenheiten zu tun hat?

Beate Walter-Rosenheimer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Heidecker,

falls Sie meinem Twitter-Account folgen, wissen Sie sehr gut, dass ich mich weder auf einem abgelegenen Campingplatz befand, noch in irgendeiner Weise einer Freizeitbeschäftigung nachging.

Im Gegenteil, ich war da, wo ein überparteiliches Bündnis sich im Protest gegen den Bau der dritten Startbahn zu einer Aktion (occuppy staatskanzlei, http://keine-startbahn3.de/occupy-staatskanzlei/ ) eingefunden hat und dringend Unterstützer brauchte. Gut sichtbar und mitten in München.

Ein weiterer Grund für meine Teilnahme ist, dass der Flughafen München sich zu 26 Prozent in Bundesbesitz befindet und mich die Angelegenheit damit auch als Bundestagsabgeordnete angeht. Die Münchner Bürger und Bürgerinnen scheinen sich da sehr gut vertreten zu fühlen, haben sie doch vergangenen Sonntag in einem Bürgerentscheid der dritten Startbahn eine eindeutige Absage erteilt ( http://www.muenchen.de/rathaus/rathaus/Stadtpolitik/Wahlergebnisse/buergerentscheid2012/ergebnisermittlung.html )

Ich war beim Bundestagspräsidenten entschuldigt und fehlte mit Genehmigung, nachdem ich mir die Entscheidung nicht leicht gemacht hatte. Von Arbeitsverweigerung kann also mitnichten die Rede sein.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Walter-Rosenheimer

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