(...) zu Ihrer Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass für mich als Justizministerin der verfassungsrechtlich gewährleistete Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit eine tragende Richtschnur für mein Handeln darstellt. Ich bitte Sie im Übrigen um Verständnis, dass ich Äußerungen anderer Kabinettsmitglieder nicht kommentiere. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Mai 2013, in der Sie auf eine zivilgerichtliche Auseinandersetzung sowie auf ein strafprozessuales Ermittlungsverfahren Bezug nehmen. Mit Rücksicht auf die Rechte der Verfahrensbeteiligten kann ich im Rahmen dieses Forums keine nähere Stellungnahme abgeben. (...)
Sehr geehrte Frau Berg,
(...) zu Ihrer wiederholten Anfrage verweise ich auf meine Antwort vom 1. Mai 2013, im Rahmen derer ich Sie bereits auf die §§ 145 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes sowie insbesondere auf die Dienstaufsicht durch die Generalstaatsanwaltschaft hingewiesen habe. (...)
(...) zu Ihren Fragen kann ich Ihnen mitteilen, dass Beschwerden gegen Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Augsburg von der Generalstaatsanwaltschaft München bearbeitet werden. Im Übrigen bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass Dritten Auskünfte zu einem konkreten Ermittlungsverfahren nicht erteilt werden können. (...)
(...) Während für die Beschäftigung von Ehegatten und Verwandten ersten Grades (also von Kindern und Eltern) eine Übergangsregelung bestand, war die Beschäftigung von Verwandten zweiten Grades (z.B. Schwestern) stets für alle Abgeordneten des Bayerischen Landtags zulässig. Dass ich meine Schwester mit mandatsbezogenen Tätigkeiten beauftragt habe, war gesetzeskonform und rechtlich zulässig. (...)