Frage an Beate Merk von Guido L. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
der Tagespresse kann man heute entnehmen, dass Sie ebenfalls zu dem Personenkreis bayerischer Landtagsabgeordneter (überwiegend mit CSU-Parteibuch) gehören, die eine besondere Form der "Familienförderung" gepflegt haben (siehe z.B. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gehaltsaffaere-in-csu-ministerin-merk-beschaeftigte-schwester-a-897724.html und http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Beate-Merk-bezahlte-Schwester-drei-Jahre-lang-aus-der-Staatskasse;art1158544,1978819 ).
Der Anstellungsvertrag mit Ihrer älteren Schwester wurde gem. Zeitungsbericht der Südwest Presse 2010 geschlossen (s.o.) , so dass hier nicht mehr der Bestandsschutz (Vertrauensschutz) für Arbeitsverträge gilt, die vor dem Jahr 2000 vereinbart wurden. Somit haben Sie m.E. eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen. (!)
Meine Fragen an Sie:
- Hatten Sie keine moralischen Bedenken, dass da ein gewisses "Geschmäckle" bei der Beschäftigung Ihrer Schwester (auf Kosten des bayerischen Steuerzahlers) ist?
- Warum zahlen Sie jetzt das Geld, welches Ihre Schwester bekommen (verdient?) hatte, eigentlich zurück, wenn Ihrer Meinung nach alles legal war?
Unter der Prämisse, dass die Anstellung Ihrer Schwester tatsächlich rechtswidrig war:
- Wann treten Sie von Ihrem Amt als bayer. Justizministerin zurück (Stichworte: Glaubwürdigkeit, Vorbildfunktion, Integrität)?
- Können Sie nachvollziehen, dass mich die Selbstbedienungsmentalität vieler (bis jetzt 79) bayer. Politiker (nicht nur, aber vorwiegend CSU-Mitglieder) -entschuldigen Sie bitte meine drastische Wortwahl- "ankotzt"?
- Können Sie nachvollziehen, wenn ich behaupte, dass auch Sie persönlich einen aktiven (leider negativen) Beitrag zur Politikverdrossenheit der bayerischen Bevölkerung geleistet haben?
Für Ihre baldige, hoffentlich ehrliche und aufschlussreiche Antwort bedanke ich mit im Voraus.
Mit der Ihnen gebührenden Mindestachtung
Guido Langenstück (bayerischer Steuerzahler und bekennender Nicht-CSU-Wähler)
Sehr geehrter Herr Langenstück,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich - leider ohne den Sachverhalt richtig einzuordnen - mit meiner Zusammenarbeit mit meiner Schwester befassen.
Während für die Beschäftigung von Ehegatten und Verwandten ersten Grades (also von Kindern und Eltern) eine Übergangsregelung bestand, war die Beschäftigung von Verwandten zweiten Grades (z.B. Schwestern) stets für alle Abgeordneten des Bayerischen Landtags zulässig. Dass ich meine Schwester mit mandatsbezogenen Tätigkeiten beauftragt habe, war gesetzeskonform und rechtlich zulässig. Die Beauftragung erfolgte getreu Art. 8 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes.
Den vom Landtag für die Leistungen meiner Schwester erstatteten Betrag habe ich in vollem Umfang und aus voller Überzeugung zurück an die Staatskasse überwiesen, um für mich persönlich einen Schlussstrich unter die Diskussion zu ziehen - unter eine Diskussion, die sehr pauschal und wenig differenziert geführt wurde. Vielleicht resultiert es auch aus dieser Form der öffentlichen Debatte, dass in Ihrer Anfrage falsche Vorwürfe in den Raum gestellt werden - Vorwürfe, die sich bei ehrlichem Interesse am konkreten Einzelfall und ohne parteipolitisch motivierte Vorverurteilungen sehr schnell als unzutreffend herausgestellt hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin