Frage an Beate Merk von Hans-Georg B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
Sie weise immer wieder auf den“ verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit“ hin (z.B. unter www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193--f377755.html#q377755 ) und lehnen unter Hinweis auf diesen Grundsatz Stellungnahmen zu dem Urteil gegen Herrn Mollath ab.
Mit Erstaunen habe ich vor diesem Hintergrund Äußerungen von Ihrer Ministerkollegin Frau Haderthauer zur Kenntnis genommen. Im Oberbayerischen Volksblatt (siehe www.rosenheim24.de/rosenheim/lk-rosenheim/lk-rosenheim/haderthauer-urteil-falsche-signal-rosenheim-muenchen-rosenheim24-1486559.html ) wird Frau Haderthauer bezogen auf eine Urteil des Amtsgerichts Rosenheim gegen die Leiterin eines Sozialamts mit den Worten zitiert: "Ein falsches Signal für die Zivilcourage, wir müssen jegliche Zweifel ausräumen. Ich gehe dem Urteil nach und werde es mit Justizministerin Beate Merk besprechen."
Können Sie bitte erklären, warum hier der verfassungsrechtlich gewährleistete Grundsatze der richterlichen Unabhängigkeit einer harten Urteilsschelte durch eine Ministerin nicht entgegen stand, aber Ihnen jeglicher Kommentar zu dem Urteil , dass schon beim ersten Lesen an der Justiz zweifeln lässt, verwehrt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Beuter
Sehr geehrter Herr Beuter,
zu Ihrer Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass für mich als Justizministerin der verfassungsrechtlich gewährleistete Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit eine tragende Richtschnur für mein Handeln darstellt. Ich bitte Sie im Übrigen um Verständnis, dass ich Äußerungen anderer Kabinettsmitglieder nicht kommentiere.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL