Frage an Beate Merk von Andrea B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
" Die Kleinsten und Schwächsten in unserer Gesellschaft müssen ganz besonders geschützt werden." Und wollen dann ein minderjähriges Kind pfänden lassen.
Unter Augsburger-Allgemeine/ Linkname "13-Jährige soll für 7500 Euro Prozesskosten haften" vom 13. Mai 13, können Sie die Kurzfassung lesen. Beachten Sie auch die Kommtenare
Ihr stellt einem Kind eine Zahlungsaufforderung, obwohl es nie einen PKH gestellt hat,
" Karlsruhe verpflichtete die Staatsanwaltschaft sich derartigen Absprachen zu verweigern und Rechtsmittel gegen Urteile, die darauf beruhen, einzulegen.
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -Pressemitteilung Nr. 17/2013 vom 19. März 2013(Ab. Cc / 3 Absatz)
Kein Beschuldigter dürfe gedrängt werden, sich selbst zu belasten, betonten die Richter des Zweiten Senats. Aber bei Ihrer Justiz versteckt sich nur jeder hinter der richterl. Unabhängigkeit. Diese kann doch nicht geben, wenn die Staatsanwaltschaft Lügen (die nachgewiesen wurden durch die Strafakte) an das Gericht gibt. Ihre Ablehnung einer Beschwerde mit über 250 Seiten innerhalb 1 Woche mit einem Zweizeiler kann ja wohl nicht vollumfänglich erfolgt sein. Es wäre wünschenswert, wenn Sie sich an Ihre Versprechen, welche Sie uns gegeben haben, auch halten würde. "Nämlich einer lückenloser und unabhängiger Aufklärung". Sind Sie das dem Kind nicht schuldig???
Was müssen Bürger wie diese beiden, noch machen, um das ihnen zustehende Grundrecht zu bekommen? Hinterzimmer Deals sind verboten und versoßen gegen das Grundgesetz:
Ist es nicht auch Ihre Pflicht, auch wenn Sie diese Absprachen für gut befinden, (Kommentar: Kontrovers 2012) wenn es ein Gesetz gibt sich daran zu halten. Als kleine Kinder noch dafür die Rechnung bezahlen zu lassen. Genau für diese Fälle aber bedarf es doch einen Schutz des Bürgers, durch das Bay. Staatsministeriums für Justiz, oder nicht? Sind Sie nicht verpflichtet die Akten zu lesen bevor Sie eine banale Ablehnung schreiben.
mfg
Buchberger
Sehr geehrte Frau Buchberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Mai 2013, in der Sie auf eine zivilgerichtliche Auseinandersetzung sowie auf ein strafprozessuales Ermittlungsverfahren Bezug nehmen. Mit Rücksicht auf die Rechte der Verfahrensbeteiligten kann ich im Rahmen dieses Forums keine nähere Stellungnahme abgeben. Ich habe jedoch veranlasst, dass die von Ihnen angesprochenen Sachverhalte - soweit noch nicht geschehen - im zulässigen Rahmen überprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL