(...) Soweit Sie nach dem Verbleib bestimmter Rinder forschen wollen, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an die zuständigen Verwaltungsbehörden zu wenden. (...)
(...) So verhält es sich auch mit der von Ihnen aufgeworfenen Frage nach der Verfügungsberechtigung bei Drittgeheimnissen im Rahmen des § 203 Strafgesetzbuch. Die wenige hierzu veröffentlichte Rechtsprechung und die hiesigen Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis sind Ausdruck dessen, dass die Bewältigung der Problematik der Verfügungsberechtigung bei der konkreten Rechtsanwendung keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erforderlich werden lässt. (...)
Sehr geehrter Herr Meißner,
als Anlage wird Ihnen das Schreiben vom 30. Oktober 2009 per E-Mail übersandt.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Anders
Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz
(...) Soweit das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Ihren Beschwerden über Bescheide eines Generalstaatsanwalts befasst war, hat sich kein Anlass zu dienstaufsichtlichen Beanstandungen ergeben. Insofern verweise ich auf die Ihnen erteilten Bescheide. (...)
(...) Darin liegt kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Denn das bloße Vorhandensein eines Kreuzes in den Sitzungssälen verlangt von den Parteien, Prozessvertretern, Zeugen oder Besuchern keine eigene Identifizierung mit den darin symbolhaft verkörperten Ideen oder Institutionen. Auch wird von weiten Kreisen der Bevölkerung die Anbringung von Kreuzen in Gerichtssälen durchaus positiv gesehen. (...)
(...) 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Ihre Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden. (...)