Frage an Beate Merk von Bernd E. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Merk,
Mit größtem Entsetzen musste ich am heutigen Tag eine Urteilsverkündung in der Zeitung zur Kentniss nehmen, die mich wahrlichst geschockt und mein Verständis für das Handeln des Gerichts ins Unverständlichste geschoben hat.
Hierbei geht es einmal mehr um einen Gewalttäter, der trotzt seiner unmenschlichen Brutalität in einem Berufungsverfahren eine Bewährungsstrafe erhielt.
Da es mir hier aus Platzgründen nicht gegeben ist das Verfahren/ den Artikel näher zu erläutern bitte ich sie den Artikel "Mädchenprügler bleibt auf freiem Fuß" selbst zur Kentniss zu nehmen ( http://www.szon.de/lokales/lindau/stadt/200809120383.html ).
Sehen Sie Möglichkeiten, die für den Bürger oft als subjektiv und falsch angesehenen Entscheidungen der Richter, zu unterbinden, beispielsweise durch genauer definierte / engere Strafmaße?
Bezogen auf das angesprochene Gerichtsurteil:
Können Sie, mit Apell an einen gesunden Menschenverstand und mit Sinn für Sicherheit und Gerechtigkeit, behaupten dass durch die Bewährungsstrafe einer Person, die aus niedersten Gründen eine solche Brutalität aufweist und auslebt, keine Gefahr für die Allgemeinheit besteht?
Kann man nach solch einer Urteilsverkündung nicht davon ausgehen, dass die Menschen den Glauben in die Justiz verlieren, und dass es durch solch unverständliche Urteile mehr und mehr zu Selbstjustiz kommen wird, anstatt zu Anzeigen?
Im Vorraus möchte ich Ihnen für Ihre Mühen zur Beantwortung meiner Fragen danken...
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Elflein, 22
Sehr geehrter Herr Elflein,
für Ihr Schreiben vom 12. September 2008 danke ich Ihnen.
Wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit ist es mir als Justizministerin verwehrt, gerichtliche Verfahren zu überprüfen oder gerichtliche Entscheidungen abzuändern, aufzuheben oder auch nur zu bewerten. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Ihre Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk