(...) Für die von Ihnen genannten Straftaten ist nach der deutschen Strafprozessordnung (StPO) keine Sonderzuständigkeit bestimmter Gerichte und Staatsanwaltschaften vorgesehen. Vielmehr gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 7 ff. (...)
(...) Oktober 2010 bereits mitgeteilt, darf das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Privatpersonen nicht in ihren rechtlichen Angelegenheiten beraten. Die Erteilung von Rechtsauskünften und insbesondere die konkrete Beratung in Einzelfällen sind von Gesetzes wegen den rechtsberatenden Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten und Notaren, zugewiesen. (...)
Sehr geehrter Herr Schwannberger,
(...) Soweit Sie sich des Weiteren auf meine Antwort zu einer Anfrage des Herrn Wilfried Meißner vom 11. August 2010 beziehen, kann ich nur wiederholen, dass es jedem Bürger freisteht, sich unmittelbar an die Beamten und Behörden des Polizeidienstes oder an die Staatsanwaltschaften zu wenden, sofern sie der Auffassung sind, dass Straftaten begangen wurden. (...)
Sehr geehrter Herr Hinz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. September 2010, in dem Sie sich auf meine Antwort zu einer Anfrage des Herrn Wilfried Meißner vom 11. August 2010 beziehen.
Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. August 2010, in dem Sie erneut Fragen zur Auslegung von Tatbestandsvoraussetzungen des § 203 des Deutschen Strafgesetzbuch stellen.