(...) Nicht nur um der Opfer, sondern auch um ihrer selbst willen. Wenn die katholische Kirche sich jetzt nicht öffnet, wenn sie den Staatsanwalt nicht unverzüglich dort ermitteln lässt, wo er ermitteln muss, wird das Vertrauen, das die katholische Kirche genießt, dauerhaft Schaden nehmen. (...)
(...) Ich kann Ihnen hierzu Folgendes mitteilen: Um ein realitätsnahes Übungsszenario darstellen zu können, benötigen die U.S. Streitkräfte wohl Personen, die bereit sind, sich gegen Entgelt als Statisten bei Trainingseinsätzen zur Verfügung zu stellen. Eine derartige Tätigkeit ist selbstverständlich freiwillig und wird im Rahmen eines entgeltlichen Vertrages übernommen. (...)
(...) Etwas überraschend war die Reaktion mancher über meine Feststellung, dass der "Datenklau" Datenklauebstahl im Sinne unseres Strafgesetzbuches ist, denn das ist unter Juristen völlig unstrittig: Der Straftatbestand des Diebstahls (§ 242 des Strafgesetzbuchs) setzt voraus, dass der Täter eine "bewegliche Sache" einem anderen wegnimmt. Wegen Hehlerei (§ 259 des Strafgesetzbuchs) macht sich strafbar, wer eine "Sache" ankauft oder einem anderen verschafft. (...)
(...) Soweit Sie nach dem Verbleib bestimmter Rinder forschen wollen, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an die zuständigen Verwaltungsbehörden zu wenden. (...)
(...) So verhält es sich auch mit der von Ihnen aufgeworfenen Frage nach der Verfügungsberechtigung bei Drittgeheimnissen im Rahmen des § 203 Strafgesetzbuch. Die wenige hierzu veröffentlichte Rechtsprechung und die hiesigen Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis sind Ausdruck dessen, dass die Bewältigung der Problematik der Verfügungsberechtigung bei der konkreten Rechtsanwendung keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erforderlich werden lässt. (...)
Sehr geehrter Herr Meißner,
als Anlage wird Ihnen das Schreiben vom 30. Oktober 2009 per E-Mail übersandt.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Anders
Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz