(...) Erst wenn der Vater des Kindes feststeht und Verantwortung für das Kind übernehmen will, stellt sich die Frage nach dem gemeinsamen Sor-gerecht. Meines Erachtens ist eine gemeinsame Sorgeerklärung nach wie vor die beste Grundlage für eine vernünftige Ausübung der gemeinsamen Sorge. Nur wenn diese nicht zustande kommt, bestehen überhaupt Anlass und Berechtigung für ein Tätigwerden des Familiengerichts. (...)
(...) Zusatzprotokoll zur EMRK enthält neben dem von Ihnen zitierten Artikel, der die Gleichberechtigung von Mann und Frau betrifft, ganz unterschiedliche weitere Vorschriften, die unter anderem die Ausweisung von Ausländern, Rechtsmittel in Strafsachen und die Gewährung einer Entschädigung im Falle zu Unrecht erfolgter Strafverfolgung betreffen. Die Gründe, die dazu geführt haben, dass die Bundesrepublik Deutschland dieses Protokoll bislang lediglich unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert hat, sind komplex und lassen sich nicht auf die Frage nach der Gleichberechtigung von Mann und Frau reduzieren. (...)
(...) Im Hinblick auf Ihre Anfrage vom 21. Oktober 2011 teile ich Ihnen mit, dass - wie Sie möglicherweise bereits aus der Presse erfahren haben - die Piratenpartei gegen Herrn Staatsminister Herrmann Anzeige erstattet hat. (...)
(...) wegen Betrugs macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält (§ 263 Abs. 1 StGB). (...)
(...) Bayern ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Damit gilt in Bayern das gesamte Bundesrecht, so dass das Grundgesetz auch in Bayern alle staatliche Gewalt bindet. Daneben gilt das Landesrecht des Freistaats Bayern, also auch die Bayerische Verfassung. (...)
(...) Zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher haben an entsprechender Werbung auch Interesse. Sofern Werbung im Briefkasten - wie von Ihnen - jedoch abgelehnt wird, steht das skizzierte Instrumentarium zur Verfügung, um diese einzuschränken. Hierin liegt ein sachgerecht erscheinender Ausgleich der berechtigten Interessen aller Beteiligten, weshalb aus verbraucherpolitischer Sicht derzeit kein Handlungsbedarf gesehen wird. (...)