Frage an Beate Merk von Reinhard Z. bezüglich Recht
Ehrenwerte Frau Dr. Merk,
eine Bank hält sich nicht an bestehende Verträge mit ihren Kunden und verschafft sich aufgrund falscher Kontokorrentberechnungen, falscher Wertstellungen usw. einen finanziellen Vorteil deren Höhe leicht in sechs- bis siebenstellige Beträge gehen kann.
Erfüllt dies in Bayern den Tatbestand des Betruges (1) oder ist dies nur ein "Kavaliersdelikt"?
MfG
R. Zwanziger
Sehr geehrter Herr Zwanziger,
wegen Betrugs macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält (§ 263 Abs. 1 StGB). Die Strafbarkeit einer Handlung hängt folglich von einer Reihe von Faktoren ab, zu denen die höchstrichterliche Rechtsprechung eine hoch differenzierte Judikatur entwickelt hat. Der Täter muss zudem vorsätzlich handeln, d.h. es muss Wissen und Wollen hinsichtlich aller Tatbestandsvoraussetzungen festgestellt werden. Ob ein Verhalten als Betrug strafbar ist, lässt sich folglich nicht pauschal beurteilen, sondern bedarf einer genauen Prüfung und Bewertung, die nur im Einzelfall durch die dazu berufenen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte vorgenommen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL