Sehr geehrter Herr Dr. Petersen,
(...) Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dieser Entscheidung darf in diesen Fällen die Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und eine psychische Störung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. (...)
(...) 1. Es entspricht der Rechtslage, dass Richter im Wege der Dienstaufsicht zur Einhaltung ihrer Dienstpflichten angehalten und ggf. Dienstvergehen geahndet werden können. (...)
(...) Ihre Bedenken hinsichtlich der Bearbeitung von Strafanzeigen teile ich nicht: Alle Staatsanwälte sind gemäß § 152 der Strafprozessordnung verpflichtet, beim Vorliegen eines Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, wobei die Person des Beschuldigten keine Rolle spiele darf. Diese Verpflichtung wird von den Staatsanwälten sehr ernst genommen. (...)
(...) Die Einstellung wird nur und erst dann wirksam, wenn der Beschuldigte die Auflage erfüllt hat, so dass auch erst dann eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über die erfolgte Einstellung erfolgen kann. (...)