Frage an Beate Merk von Christian P. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Merk,
es nimmt wunder, daß Ihr Ressort- und Parteikollege zu Guttenberg ohne Vorstrafe bleibt, während es in zahllosen anderen Fällen zu differenten Entscheidungen bayrischer Gerichte gekommen ist.
Ebenso verwunderlich ist, daß Ihr Partei- & Ressortkollege bereits die ihm auferlegte Summe zahlen konnte, bevor das Urteil öffentlich wurde. Hier liegt ein Deal sehr, sehr nahe, Frau Ministerin.
Um eine Beteiligung Ihres Hauses gar nicht erst in Betracht kommen zu lassen, frage ich Sie:
Können Sie eine Einflußnahme Ihres Hauses auf die Entscheidung in der Causa Guttenberg DEFINITIV und JUSTITIABEL ausschließen? Dankeschön
Sehr geehrter Herr Dr. Petersen,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. November 2011. In dem von Ihnen angesprochenen Fall ist das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gemäß § 153a StPO unter Erteilung einer Auflage eingestellt worden. Eine solche Einstellung ist nur mit Zustimmung des zuständigen Gerichts möglich.
Die Einstellung wird nur und erst dann wirksam, wenn der Beschuldigte die Auflage erfüllt hat, so dass auch erst dann eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über die erfolgte Einstellung erfolgen kann.
Darüber hinaus kann ich Ihnen mitteilen, dass es keine Weisung zur Sachbehandlung an die zuständige Staatsanwaltschaft Hof gegeben hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz