Portrait von Beate Merk
Beate Merk
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Beate Merk zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Martin D. •

Frage an Beate Merk von Martin D. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ministerin,

auf eine vorherige Anfrage bezüglich Straftaten im Amt, zitierten Sie wie folgt:

"...Sollte ein Richter im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit eine Straftat begehen, so obliegt deren Verfolgung der zuständigen Staatsanwaltschaft. Zur Entgegennahme von Strafanzeigen sind gemäß § 158 Abs. 1 Strafprozessordnung neben den Staatsanwaltschaften die Beamten und Behörden des Polizeidienstes sowie die Amtsgerichte zuständig."

Bedeutet dies nicht DE FACTO, dass - auch aufgrund des jüngst wieder gelobten Rotationsprinzips zwischen Richter- und Staatsanwaltsstellen in Bayern - eine Strafverfolgung von Richtern ebensowenig möglich ist wie die von Staatsanwälten? Darüberhinaus entscheiden in Bayern auch wie selbstverständlich Untergebene und damit der Weisungspflicht unterliegende Bedienstete der Staatsanwaltschaften über Strafanzeigen und Beschwerden gegen ihre Vorgesetzten! Auch eine Dienstaufsicht findet demnach DE FACTO nicht statt! Sind Sie ehrlicherweise nicht auch der Meinung, dass dieses lebensfremd sich selbstbestätigende Modell dem Anspruch auf Gleichheit vor dem Gesetz und jeglicher Transparenz grob widerspricht?

Für Betroffene in Bayern blieb bekanntermaßen in jüngster Vergangenheit in zahlreichen Fällen nur der Umweg über Medien und Öffentlichkeit, um überhaupt auf Straftaten im Amt aufmerksam zu machen und eine berechtigte Strafverfolgung bzw. Aufklärung zu "erzwingen", die die Staatsgewalt zuvor verweigerte.

Hierr nur einige exemlarische Beispiele:
15.12.2011: http://www.sueddeutsche.de/bayern/in-der-psychiatrie-untergebrachter-mann-landtag-reagiert-auf-fall-mollath-1.1235809

07.11.2011: http://www.sueddeutsche.de/bayern/badewannen-mord-von-rottach-egern-der-tod-einer-alten-dame-1.1182191

20.09.2011: http://www.sueddeutsche.de/bayern/folgenreicher-polizeieinsatz-in-rosenheim-im-wuergegriff-des-beamten-1.1146236

20.03.2011: http://www.sueddeutsche.de/bayern/landgericht-augsburg-wenn-der-richter-nichts-mehr-weiss-1.1075957

Portrait von Beate Merk
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Deeg,

Ihre Bedenken hinsichtlich der Bearbeitung von Strafanzeigen teile ich nicht: Alle Staatsanwälte sind gemäß § 152 der Strafprozessordnung verpflichtet, beim Vorliegen eines Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, wobei die Person des Beschuldigten keine Rolle spiele darf. Diese Verpflichtung wird von den Staatsanwälten sehr ernst genommen.

Ermittlungen gegen vorgesetzte Staatsanwälte werden grundsätzlich in anderen Abteilungen oder Behörden geführt.

Da im Rahmen der Dienstaufsicht die Akten jeweils der übergeordneten Aufsichtsbehörde vorzulegen sind, besteht darüber hinaus eine weitere Kontrollinstanz.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL