(...) 1. Es entspricht der Rechtslage, dass Richter im Wege der Dienstaufsicht zur Einhaltung ihrer Dienstpflichten angehalten und ggf. Dienstvergehen geahndet werden können. (...)
(...) Ihre Bedenken hinsichtlich der Bearbeitung von Strafanzeigen teile ich nicht: Alle Staatsanwälte sind gemäß § 152 der Strafprozessordnung verpflichtet, beim Vorliegen eines Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, wobei die Person des Beschuldigten keine Rolle spiele darf. Diese Verpflichtung wird von den Staatsanwälten sehr ernst genommen. (...)
(...) Die Einstellung wird nur und erst dann wirksam, wenn der Beschuldigte die Auflage erfüllt hat, so dass auch erst dann eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über die erfolgte Einstellung erfolgen kann. (...)
(...) Verstöße eines Rechtsanwalts gegen berufliche Pflichten können durch die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer mit aufsichtlichen Maßnahmen oder Disziplinarmaßnahmen geahndet werden. Verstöße gegen Beratungspflichten, die zu einem Schaden führen, können im Zivilrechtswege geltend gemacht werden. (...)
(...) Meine Forderung nach einer gesetzlichen Neuregelung für die Vorratsdatenspeicherung steht daher im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung und den europarechtlichen Vorgaben und wird auch durch das praktische Bedürfnis nach einer effektiven Strafverfolgung bestätigt. (...)
(...) Pornografie kann nie ein anderes als ein vergangenes Geschehen zum Gegenstand haben. Wie lange es zurückliegt, spielt für den schon angesprochenen Schutz der abgebildeten Kinder so wenig eine Rolle wie für den zentralen Schutzzweck des Straftatbestands gegen Kinderpornografie: Er soll verhindern, dass zukünftig weitere Kinder missbraucht werden, um pornografisches Material herzustellen. Möglich ist das nur, indem der gesamte Markt für diese Produkte ohne Ausnahme unterbunden und ausgetrocknet wird. (...)