Sehr geehrter Herr Dr. Petersen,
Sehr geehrter Herr Meißner,
(...) Die Beauftragung von Ärzten als Gutachter in familiengerichtlichen Verfahren ist sinnvoll, soweit medizinische Sachverhalte zu beurteilen sind. So kann beispielsweise in Fällen, die Bezüge zu medizinischen Fragestellungen aufweisen, die Beauftragung eines Facharztes für Psychiatrie erforderlich sein. (...)
(...) Die Frage, wie das Wohl eines Kindes am besten gefördert werden kann, lässt sich stets nur anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beantworten. Auf die Formulierung starrer Vorgaben hat der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang bewusst und aus gutem Grund verzichtet. (...)
(...) Präsidentin oder Präsident des Gerichts, an dem die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger tätig ist) geführt. Dorthin können Sie eine schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde richten. Bei einer Entscheidung darüber ist im Anwendungsbereich des Rechtspflegergesetzes jedoch die sachliche Unabhängigkeit der Rechtspflegerin oder des Rechtspflegers gemäß § 9 RpflG zu beachten. (...)
(...) Der Anteil schwankt zwischen 50 % und 60 % und entspricht in etwa der Geschlechterverteilung im juristischen Vorbereitungsdienst. Da die Einstellung streng nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben erfolgt, sehe ich kein Bedürfnis für „Boys Day-Veranstaltungen“ an bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften. (...)