Frage an Beate Merk von Josef S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
ich habe wiederholt versucht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde über einen Rechtspfleger am hiesigen Amtsgericht anzubringen. Ich erhalte entweder keine Antwort oder ein ablehnendes Schreiben mit der Unterschrift einer Justizangestellten. Bei persönlichen Vorsprachen werde ich abgewiesen.
Kann ich eine zufriedenstellende Antwort auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde erwarten, bzw. wo könnte ich mich weiter beschweren, wenn selbst der Bayerische Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht nicht zuständig sind ? Mit der Bitte um Nachricht verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Josef Schwannberger
Sehr geehrter Herr Schwannberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. März 2012.
Die Dienstaufsicht über bayerische Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wird von deren unmittelbaren Dienstvorgesetzten (Direktorin oder Direktor bzw. Präsidentin oder Präsident des Gerichts, an dem die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger tätig ist) geführt. Dorthin können Sie eine schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde richten. Bei einer Entscheidung darüber ist im Anwendungsbereich des Rechtspflegergesetzes jedoch die sachliche Unabhängigkeit der Rechtspflegerin oder des Rechtspflegers gemäß § 9 RpflG zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin