(...) Allerdings haben im Fall Mollath einige öffentliche Äußerungen den Boden einer sachlichen Diskussion verlassen und waren von ungerechtfertigten Angriffen gegen die Justiz geprägt. Gegen derartige Vorwürfe, die nur unter dem Deckmantel der Aufklärung erhoben haben, wehre ich mich entschieden. (...)
(...) Die von ihnen angesprochenen Entscheidungen über die Freiheitsentziehung und über die Entschädigung haben Gerichte in richterlichen Unabhängigkeit getroffen, so dass ich sie nicht näher kommentieren kann. (...)
(...) Im Hinblick auf die von ihnen vorgeschlagenen Änderungen für Streitschlich-tung weise ich darauf hin, dass in den vergangenen Jahren vermehrt Elemente der Streitschlichtung in die Prozessordnungen aufgenommen wurden, um auch eine schnellere Lösung der den Gerichten zugetragenen Fälle zu ermöglichen. (...)
(...) Mit dem Fall Mollath wurde ich jedoch unter anderem durch den Bayerischen Landtag befasst, so dass ich mich ab dem Spätherbst 2011 auch persönlich mit dem Fall beschäftigt habe. Nachdem sich im Fall Mollath gravierende Hinweise ergaben, die Grundlage für ein Wiederaufnahmeverfahren sein könnten, habe ich die Staatsanwaltschaft gebeten, einen entsprechenden Antrag vorzubereiten. (...)
(...) Ein Verstoß gegen die Grundsätze des Rechtsstaates liegt darin nicht: Ein Beamter ist nie zeitgleich in der Exekutive und Judikative eingesetzt; die Möglichkeit des Wechsels verstößt nicht gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. (...)
(...) Im Fall des Herrn Mollath hatte es jüngst Hinweise auf ganz außergewöhnliche neue Fakten gegeben. Deshalb prüft die örtlich und sachlich zuständige Staatsanwaltschaft Regensburg auf Bitte des Justizministeriums von Amts wegen den Sachverhalt umfassend und unter allen Gesichtspunkten die Wiederaufnahme des Verfahrens. (...)