Frage an Beate Merk von Martin D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr.,
im Interview der FAZ, Ausgabe heute, stellen Sie dar, weshalb Sie - Ihrer Meinung nach - im Justizfall der Unterbringung nach Paragraph 63 StGB - der schwerste gesetzlich vorgesehene Grundrechtseingriff der BRD - alles richtig gemacht hätten.
Sind Sie bereit amtshaftungsrechtliche Verantwortung zu übernehmen, sobald sich zeigt, dass innerhalb der Justiz zumindest im Bereich CSU-Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg und Bamberg Verdacht auf STRUKTURELL bedingte Freiheitsberaubung im Amt mithilfe Paragraph 63 StGB unter Ihrer Dienstaufsicht stattfindet?
Oder halten Sie dies für eine ´Verschwörungstheorie´ u.a. meiner Person, obwohl ich nachweislich insgesamt zehn Monate unschuldig in diesem System ´weggesperrt´ war - mit erklärter Zielsetzung Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, die unbefristete Unterbringung nach Paragraph 63 StGB gegen mich zu erwirken wegen ´paranoiden Wahns´ und vorgeblicher Persoenlichkeitsstoerungen ANALOG Herrn Mollath. (Az. 814 Js 10465/09, LG Würzburg)
Auch haben die Verantwortlichen der CSU in Bamberg nach Freispruch und Widerlegung des m.E. vorsätzlichen Fehlgutachtens die ´gerechte Entschädigung´ nach Art. 41 EMRK ´ verweigert´, die vom Landgericht zugesprochen wurde.
Können Sie erklären, weshalb mir als zu Unrecht Inhaftiertem ohne rechtlichen Grund die gesetzlich und richterlich zugesprochene Haftentschädigung durch einfachen Beschluss des 1. Strafsenats unter Vorsitz Ihres Parteikollegen Dr. Baumann und auf Antrag der Behörde unter Ihrem Parteikollegen Lückemann ´verweigert´ werden kann?
Oder berufen Sie sich weiter bis zur Klärung der gesamten Vorgänge vor einem Untersuchungsausschuss wieder darauf, richterlich unabhängig getroffene Entscheidungen nicht zu kommentieren? (bzw. erst nach öffentlichem Druck wie im Fall Mollath)
Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.
Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Deeg,
ich habe Ihnen im Hinblick auf Ihren Fall bereits in diesem Forum am 6. Februar 2012, 17. Februar 2012 sowie am 20. März 2012 geantwortet.
Ihren aktuellen Anfragen vermag ich keine neuen Tatsachen zu entnehmen, so dass ich weiterhin auf meine oben genannten Antworten verweise.
Die von ihnen angesprochenen Entscheidungen über die Freiheitsentziehung und über die Entschädigung haben Gerichte in richterlichen Unabhängigkeit getroffen, so dass ich sie nicht näher kommentieren kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL