Frage an Beate Merk von Yilmaz B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
wie ist es möglich, dass sich Bayern als Rechtsstaat bezeichnet, aber offensichtlich die Gewaltenteilung zwischen Judikative und Executive nicht kennt und somit eines Rechtsstaates nicht würdig ist?
Auf der Internetseite des Bayerischen Justizministeriums heißt es hierzu im gesuchten Bewerberprofil für das Richteramt: „Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt Nachwuchsjuristen in den richterlichen Dienst und in den staatsanwaltschaftlichen Dienst ein. Wer eine Tätigkeit als Richter im hiesigen Geschäftsbereich anstrebt, entscheidet sich damit zugleich für eine Tätigkeit als Staatsanwalt. In Bayern ist der Wechsel zwischen Richteramt und staatsanwaltschaftlichem Dienst die Regel. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der im Anforderungsprofil bei der persönlichen Eignung geforderten Flexibilität und Mobilität die Bereitschaft vorausgesetzt wird, den Dienst sowohl im richterlichen als auch im staatsanwaltlichen Bereich anzutreten. …“
Wie können Sie da noch in den Medien behaupten, die Justiz in Bayern sei unabhängig? Haben Sie da keine Gewissensbisse unschuldige Menschen aufgrund ihrer aufrichtigen Sichtweise einsperren zu lassen? Der Fall Gustl Mollath ist nur die Spitze des Eisbergs, Frau Dr. Merk. Das Unrecht und Steuerhinterziehung haben in Bayern System.
Das Verfahren von Gustl Mollath wiederaufzurollen reicht nicht, es muss sich was im Bayerischen System ändern, die Gewaltenteilung muss außerdem hergestellt werden und Sie müssen als politische Konsequenz zurücktreten. Denn sonst wird es viele weitere Fälle wie Mollath und Co. geben. Es ist heute ein leichtes Spiel Menschen in die Psychiatrie abzuschieben.
Die Forderungen zum Fall Mollath werden auch in dieser Petition nochmal aufgeführt:
Mit freundlichen Grüßen,
Yilmaz Bingöl
Sehr geehrter Herr Bingöl,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Gewaltenteilung:
Der in Bayern praktizierte Wechsel zwischen richterlicher und staatsanwalt-schaftlicher Tätigkeit widerspricht nicht den Grundsätzen des Rechtsstaates:
Der Wechsel zwischen Richteramt und staatsanwaltschaftlichem Dienst in Bayern führt zur Auseinandersetzung mit und der Bewährung in unterschiedlichen Rollen und Aufgabenbereichen der Justiz, verschafft einen Überblick über die Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sorgt für vielseitig ein-setzbares Erfahrungswissen und führt zu einer umfassenden Identifikation mit der Justiz in Bayern. Nach Erlangung des Status eines Richters (Beamten) auf Lebenszeit kann ein Wechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft nicht mehr gegen den Willen des Richters (Beamten) erzwungen werden.
Ein Verstoß gegen die Grundsätze des Rechtsstaates liegt darin nicht: Ein Beamter ist nie zeitgleich in der Exekutive und Judikative eingesetzt; die Möglichkeit des Wechsels verstößt nicht gegen das Prinzip der Gewaltenteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL