(...) Mit dem Fall Mollath wurde ich jedoch unter anderem durch den Bayerischen Landtag befasst, so dass ich mich ab dem Spätherbst 2011 auch persönlich mit dem Fall beschäftigt habe. Nachdem sich im Fall Mollath gravierende Hinweise ergaben, die Grundlage für ein Wiederaufnahmeverfahren sein könnten, habe ich die Staatsanwaltschaft gebeten, einen entsprechenden Antrag vorzubereiten. (...)
(...) Ein Verstoß gegen die Grundsätze des Rechtsstaates liegt darin nicht: Ein Beamter ist nie zeitgleich in der Exekutive und Judikative eingesetzt; die Möglichkeit des Wechsels verstößt nicht gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. (...)
(...) Im Fall des Herrn Mollath hatte es jüngst Hinweise auf ganz außergewöhnliche neue Fakten gegeben. Deshalb prüft die örtlich und sachlich zuständige Staatsanwaltschaft Regensburg auf Bitte des Justizministeriums von Amts wegen den Sachverhalt umfassend und unter allen Gesichtspunkten die Wiederaufnahme des Verfahrens. (...)
(...) im Hinblick auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Dokumente wieder von der Homepage genommen wurden, da sie aufgrund aktueller Entwicklungen im Fall Mollath überholt waren. (...) Mir liegen aktuell keine näheren Erkenntnisse hinsichtlich der im Jahr 2006 durchgeführten Verhandlung im Fall Mollath vor. (...)
(...) Zum Fall Mollath hat der zuständige Generalstaatsanwalt in Nürnberg in seiner Presseerklärung vom 26. November 2012 Folgendes ausgeführt: (...)
(...) Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Unterbringung von Herrn Mollath in der Psychiatrie angeordnet, da er nach den gerichtlichen Feststellungen eine gefährliche Körperverletzung zum Nachteil seiner Frau begangen, wie auch bei mehreren Personen die Autoreifen in einer Art und Weise zerstochen hatte, dass die Luft erst langsam daraus entwich. Das Landgericht hielt Herrn Mollath für gefährlich, da von ihm aufgrund seiner psychischen Erkrankung weitere vergleichbare Taten zu befürchten seien. (...)