(...) vielen Dank für die von Ihnen aufgeworfene Frage. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass Strafanzeigen stets durch die Staatsanwaltschaft bearbeitet werden, in deren Zuständigkeitsbereich die angezeigte Tat fällt. Das Gesetz sieht für die Bearbeitung von Strafanzeigen gegen Justizangehörige grundsätzlich keine abweichende Zuständigkeit vor. (...)
(...) Es bestehen somit zahlreiche KontrollmechanismKontrollmechanismenfung justizieller Entscheidungen ermöglichen. (...)
(...) Ich habe es an das insofern allein zuständige Oberlandesgericht München gegeben. Eine Einflussnahme der Verwaltung auf (...)
(...) Eine Recherche in der Registratur des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ergab, dass Ihre Strafanzeige hier nicht bekannt ist. In diesem Zusammenhang weise ich Sie darauf hin, dass die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft von der Generalstaatsanwaltschaft durchgeführt wird. Hierzu können Sie sich direkt an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft München wenden. (...)