Frage an Beate Merk von Franz F. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
seit geraumer Zeit werden Personen, die ein Justizgebäude betreten körperlich durchsucht. Die Durchsuchungen erfolgen ereignisunabhängig und werden durch Justizkräfte oder Personal von Vertragsnehmern vorgenommen. Die Durchführung ist nach meiner Beobachtung an unterschiedlichen Standorten um so akribischischer, je weniger Publikumsverkehr herrscht.
Fragen:
1.) Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgen die Durchsuchungen?
2.) Werden Unterschiede gemacht bzgl. des Status von Besuchern, wie z.B. Zuschauer von Gerichtsverhandlungen, geladene Zeugen, Prozessbeteiligten, Journalisten, sonstigen im Gebäude tätigen/Dienstleistern?
3.) Sind ihnen Probleme bekannt geworden wie z.B. unhöfliches Personal, aufsässige Bürger, Verweigerungen etc.?
4.) Welche Erfahrungen wurden bisher gemacht? Wurden gefährliche Gegenstände gefunden? Wurden Personen entdeckt, die böse Absichten hatten oder gar ein Attentat oder einen Anschlag durchführen wollten?
Ich danke Ihnen für ihre Beantwortung
Mit freundlichen Grüßen