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Frage von Martin D. •

Frage an Beate Merk von Martin D. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Merk,

Sie wollen also ("Antwort" hier vom 28.03.2013) ernsthaft darstellen, dass beispielsweise eine Strafanzeige gegen den Beschuldigten Clemens Lückemann als Generalstaatsanwalt Bamberg durch einen weisungsmaessig an den Beschuldigten gebundenen Staatsanwalt der gleichen Behörde, Staatsanwaltsxhaft Bamberg, zu prüfen ist und berufen sich hierbei auf das Gerichtsverfassungsgesetz?

Da weder meine Anzeige gegen Lückemann - seit 1.2.2013 ungeachtet der Tatvorwürfe nicht nur in meiner Sache zum OLG-Präsident Bamberg ernannt - noch meine Anzeige gegen die OLG-Richter Baumann und Schepping sowie weitere Tatbeteiligte verfolgt werden, erstatte ich nun Strafanzeige gegen Sie wegen Strafvereitleung im Amt.

Zusätzlich werde ich weiter wie bisher auf einen Untersuchungsausschuss drängen, ob vor oder nach der Wahl ist insoweit gleich. Amtsenthebungen und Anklagen sind m.E. zwingend, auch zur Rufwahrung der bayerische Justiz durchzusetzen.

Wie Sie wissen wurde ich ohne Vorliegen einer Straftat und ohne Vorliegen medizinischer Voraussetzungen und mittels frei erfundener Fluchtgefahr zehn Monate unberechtigterweise und unschuldig in sog. Untersuchungshaft gehalten mit der erklärten Zielsetzung der Anwendung des Paragraphen 63 StGB - wie bei Herrn Gustl Mollath!

Nach Feststellung der genannten Fakten - mangelnde Straftat und mangelnde Unterbringungsvoraussetzungen - durch die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg, besetzt mit zwei Richtern und zwei Schöffen, verweigerten die Beschuldigten in Nachtreten, ebenfalls bis heute unbeachtet, die vom Landgericht zugesprochene Haftentschädigung.

Können Sie erklären, weshalb all diesen Hinweisen auf schwere Freiheitsberaubung im Amt, verwirklicht durch zwei ungerechtfertigte Festnahmen in Baden-Württemberg - in der auch Polizeibeamte dort telefonisch vom sachbearbeitenden Staatsanwalt Trapp, Würzburg, bedroht wurden - bis heute nicht nachgegangen wird?

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

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