Frage an Beate Merk von Sabine K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
Eine weitere Frage, die mich sehr irritiert betrifft den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg:
Sie selbst haben die Staatsanwaltschaft angewiesen, eine Wiederaufnahme zu prüfen. Sie haben dies mit der Begründung getan, ein Zeitungsartikel, in dem über einen Anruf des Richters Brixner bei der Steuerbehörde berichtet wurde, könne endlich Basis für einen Wiederaufnahmeantrag sein. Zu meinem großen Erstaunen enthält der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft nun überhaupt keine Informationen betreffend den Anruf des Richters – und dies vor dem Hintergrund, dass dieser Anruf inzwischen durch einen entsprechenden Aktenvermerk bestätigt wurde! Bitte erklären Sie mir, warum dieser Wiederaufnahmegrund im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft nicht vorkommt - ich bin wirklich sehr irritiert!
Bevor ich über den Fall des Herrn Mollath informiert war, hatte ich ein grundsätzliches Vertrauen in unseren Rechtsstaat, d.h. auch in die bayerische Justiz gehabt. Ich hatte wirklich geglaubt, wer unschuldig angeklagt würde, könnte grundsätzlich darauf vertrauen, einen fairen Prozess vor einem unabhängigen Gericht zu erhalten. Und wenn – wie überall, wo Menschen tätig sind – Fehler passieren würden, so war ich überzeugt, seien diese grundsätzlich korrigierbar und würden bei Bedarf schnellstmöglich korrigiert. Im Fall des Herrn Mollath ist eine entsprechende Korrektur ja ganz offensichtlich nur auf massiven Druck durch die Öffentlichkeit hin eingeleitet worden, obwohl - wie beide Wiederaufnahmeanträge zeigen - ja schon länger entsprechende Gründe vorlagen.
Was nützt eine unabhängige Justiz, wenn diese nicht entsprechend kontrolliert wird und die Selbstkontrolle versagt?
Was werden Sie als Justizministerin in Zukunft tun, um zu erreichen, dass eine angemessene Kontrolle der Justiz gewährleistet sein wird? Sehen Sie Handlungsbedarf für grundlegende Änderungen und Reformen der Justiz?
Sabine Kirschnek
Sehr geehrte Frau Kirschnek,
zu dieser Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass der von Ihnen angesprochene Sachverhalt im Rahmen der Vorbereitung des Wiederaufnahmeantrags von der zuständigen Staatsanwaltschaft Regensburg gründlich überprüft wurde, im Ergebnis aber in den Wiederaufnahmeantrag nicht aufgenommen wurde.
Soweit Sie das Thema der Kontrolle der Justiz ansprechen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es jedem Bürger freisteht, ihn betreffende Entscheidungen im Rahmen der durch das Gesetz vorgesehenen Rechtsmittel (Beschwerde, Berufung, Revision) überprüfen zu lassen. Ferner kann das Verhalten von Justizangehörigen auch dienstaufsichtlich überprüft werden. Darüber hinaus besteht im Hinblick auf strafrechtliche Verurteilungen die Möglichkeit, einen Wideraufnahmeantrag einzureichen, um eine mögliche Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch ein unabhängiges Gericht in einem neuen Verfahren prüfen zu lassen. Ergänzend hierzu kann gegebenenfalls auch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht oder eine Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben werden.
Es bestehen somit zahlreiche Kontrollmechanismen, die die Überprüfung justizieller Entscheidungen ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL