Frage an Bärbel Bas von Marco G.
Warum haben Sie gegen ein Fracking Verbot gestimmt?
Wen vertreten Sie? Lobby oder Bürger? Finden Sie es richtig, solch ein Risiko auf uns Menschen loszulassen?
Ich dachte immer, Abgeordnete sollten auf Stimmen der Bürger hören. Von uns wurden Sie dorthin gewählt. Warum holen Sie sich keine representativen Umfragewerte ein und reagieren mit gesundem Menschenverstand? 61% aller befragten Bürger sind gegen Fracking.
Weitere Fakten:
- Basis für den vorgelegten Gesetzentwurf der Grünen sind die Hauptempfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 143/1/15). Diese hatten im vergangenen Jahr bereits für ein Verbot der Fracking-Technologie plädiert.
- Die Fracking-Technologie birgt große umweltliche und gesundheitliche Risiken, etwa die Verunreinigung des Grundwassers oder seismische Erschütterungen
- Wo und wie soll das giftige Lagerstättenwasser entsorgt werden?
- Außerdem bestehen in Erdöl- und Erdgasförderungsgebieten überdurchschnittlich hohe Krebsraten, die möglicherweise durch die Förderung verursacht werden.
Sind Ihnen diese Fakten entgangen? Ich finde es unverantwortlich wie hier mit dem Leben der Menschen aufgrund von industriellen Interessen gespielt wird.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort zu dieser Frage!
Sehr geehrter Herr Grasshoff,
ich kann Ihre Sorgen gut nachvollziehen, auch ich persönlich sehe Fracking sehr kritisch und Sie können mir glauben: Ich höre auf die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger - insbesondere aus Duisburg - und vertrete ganz sicher keine Lobby im Deutschen Bundestag.
Die repräsentativen Umfragewerte kenne ich genauso wie die von Ihnen skizzierten Fakten. Sowohl als Mitglied der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion als auch gemeinsam mit den SPD-Bundestagsabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen haben wir in klaren Beschlüssen zum Fracking unsere kritische Position untermauert. Ich habe nicht gegen ein Fracking-Verbot gestimmt. Ich habe gegen zwei Anträge der Oppositionsfraktionen gestimmt - aus verschiedenen Gründen. Diese Gründe habe ich auch in meiner Persönlichen Erklärung zur Debatte im Deutschen Bundestag zu Protokoll gegeben:
„´Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.´ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen.
Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potentiellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß des Koalitionsvertrags eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an.
Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch-legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen.
Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung.
Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen.
Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden.
Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden.
Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab."
Sehr geehrter Herr Grasshoff, ich teile Ihre Einschätzung: Nach heutigen Informationen ist Fracking im Schiefergas nicht verantwortbar. Deshalb will die SPD-Bundestagsfraktion dieses umfangreiche Regelungspaket schnell umsetzen und endlich Klarheit schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas