
(...) Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) würde in der Tat die Möglichkeiten der Inhaber von geistigen Eigentumsrechten zur privatisierten Durchsetzung ihrer Interessen stärken, während die Schutzbestimmungen für die NutzerInnen nicht in gleichem Maße berücksichtigt würden. Es würde eine freiwillige Zusammenarbeit zwischen Internet-Zugangsanbietern und Rechteinhabern einführen, mit der Gefahr, dass es zun französischen "3-strikes" Strafmaßnahmen sogar ohne faires rechtliches Verfahren kommt. (...)