Asyl: Werden Sie sich dafür einsetzen, die Maghreb-Staaten (Algerien, Tunesien und Marokko) sowie Georgien als sichere Herkunftsländer einzustufen?
Allein 2020 wurden 3.641 algerische, 3.320 marokkanische, 1.683 tunesische sowie 3.180 georgische Zuwanderer als Tatverdächtige registriert.
Da in jedem Jahr weitere Zuwanderer aus den besagten Staaten einreisen, ergibt sich zwangsläufig ein Zuwachs bei den Straftätern, die wegen des aufwändigen Asylverfahrens über mehrere Jahre die Möglichkeit haben, in Deutschland Verbrechen zu begehen. Durch die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten könnten die Verfahren deutlich abgekürzt und damit die Anzahl aktiver Straftäter entscheidend verringert werden.
Quelle: Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2019, Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2020, beide vom Bundeskriminalamt herausgegeben.
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung_2020.html;jsessionid=80B0B3D7F2B3A781FDB5E1EDB09ACAE4.live2301?nn=62336
Sehr geehrter Herr Hadan,
ja, dafür werde ich mich einsetzen. Die Zahlen aus den Bundeslagebildern sprechen für sich. Zusätzlich müssen straffällig gewordene Personen aus diesen Ländern sowie alle anderen straffällig gewordenen Zuwanderer konsequent abgeschoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Lenk