Das Bundeskabinett hat Anfang April einen Gesetzentwurf gebilligt, der in Ergänzung der bisherigen Strompreisbremse vorsieht, die Preise für Heizstrom auf 28 Cent pro Kilowattstunde abzusenken.
Deswegen enthalten die Preisbremsen richtigerweise einen Anreiz Energie zu sparen. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft die Stromrechnung zu senken.
Die gemeinsame Mitgliedschaft in der NATO, den Vereinten Nationen, der G7 und den G20 sowie das geteilte Bekenntnis zu demokratischen und freiheitlichen Werten ermöglichen es, strategische Ziele in Bereichen wie zum Beispiel der europäischen Sicherheit, Klimapolitik und des Multilateralismus gemeinsam zu verfolgen.
Bei Haushalten mit zeitvariablen Tarifen – u. a. Haushalten mit Nachtspeicherheizungen – wird ein monatlicher Durchschnittspreis verwendet, um den Entlastungsbetrag der Bremse zu berechnen und so zu berücksichtigen, dass der nachts bezogene Strom günstiger ist als der Strom, der tagsüber bezogen wird
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen zum 1. Januar 2023 durch die Strompreisbremse entlastet werden.
Geplant ist jedoch, wie von Ihnen angeführt, den Strompreis für Haushalte mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent zu begrenzen.