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Frage von Ralf W. •

Der Strompreisdeckel für Heizstrom auf 28 cent soll kommen. Wird dieser rückwirkend zum 1.1.2023 berücksichtigt?

Der Strompreisdeckel für Heizstrom soll kommen. Die Frage ist, ob dieser rückwirkend berücksichtigt wird. Das Jahr geht bald in die zweite Hälfte und passiert ist noch nichts...

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Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Aus vielen Gesprächen in meinem Wahlkreis in Bayern sind mir die Herausforderungen für Haushalte mit reinen Stromheizungen durch deren hohen Stromverrauch bekannt. Das Bundeskabinett hat Anfang April einen Gesetzentwurf gebilligt, der in Ergänzung der bisherigen Strompreisbremse vorsieht, die Preise für Heizstrom auf 28 Cent pro Kilowattstunde abzusenken. So sollen Haushalte, die direkt mit Strom z.B. über Nachtspeicheröfen oder mit Wärmepumpen heizen, entlastet werden.

Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss der Gesetzentwurf noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen, in welchem auch eine eventuelle Rückwirkung beschlossen werden könnte. Die erste Lesung im Deutschen Bundestag wird voraussichtlich in der kommenden Sitzungswoche am Donnerstag, den 25.05. stattfinden. Die 2./3. Lesung ist für Ende Juni geplant.

Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitteilen kann, ob die Absenkung auch rückwirkend gilt. Ich bitte Sie hierfür den Ausgang der parlamentarischen Verhandlungen abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler

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