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Bärbel Kofler
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Frage von Jutta B. •

HEIZSTROM- KEINE BERÜCKSICHTIGUNG BEI STROMPREISBREMSE?

Sehr geehrte Frau Kofler,
wie sieht es mit einer STROMPREISBREMSE bei Heiztrom für Nachtspeicheröfen aus?
Wurden hier ca. 400.000 Haushalte einfach vergessen? Die Deckelung bei 40 Cent pro KWh ist viel zu hoch. Die Preise für Niedertarif haben sich inzwischen verdreifacht. Auch wir sparen deswegen am Verbrauch und heizen nur noch das Nötigste bzw. teilweise anderweitig um die Rechnung noch zahlen zu können. Ist für uns auch Hilfe geplant? Alle anderen wurden ja zwischenzeitlich unterstützt.
MfG
Jutta B.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Aus vielen Gesprächen in meinem Wahlkreis in Bayern sind mir die Schwierigkeiten für Haushalte mit reinen Stromheizungen bekannt. Private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen werden seit dem 1. März 2023 (rückwirkend zum 1. Januar 2023) durch die Strompreisbremse entlastet. Bei einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr ist der Strompreis auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt und dieser Preis gilt für 80 % des prognostizierten Verbrauchs. Darüber hinaus gilt der Vertragspreis.

Bei Haushalten mit zeitvariablen Tarifen – u. a. Haushalten mit Nachtspeicherheizungen – wird ein monatlicher Durchschnittspreis verwendet, um den Entlastungsbetrag der Bremse zu berechnen und so zu berücksichtigen, dass der nachts bezogene Strom günstiger ist als der Strom, der tagsüber bezogen wird. Nichtsdestotrotz ist mir bewusst, dass die aktuellen Strompreise für viele Menschen eine große Belastung sind.

Für Menschen mit kleiner Rente gibt es weitere Entlastungen: Neben der Energiepreispauschale von 300 Euro, die im Dezember ausgezahlt wurde, gibt es die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Mit dem neuen Wohngeld seit dem 01. Januar 2023 ist die Leistung um durchschnittlich rund 180 auf 370 Euro pro Monat gestiegen. Zudem werden davon statt 600.000 künftig fast zwei Millionen Haushalte profitieren. Ob Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie mit dem aktuellen Wohngeld-Rechner berechnen, den Sie unter folgendem Link finden: 

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Grundsätzlich gilt, dass es weiterhin wichtig bleibt Energie einzusparen. Deswegen enthalten die Preisbremsen richtigerweise einen Anreiz Energie zu sparen. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft die Stromrechnung zu senken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler

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